Fragen ausführlich einzugehen. Ich will nur einige falsche Unterstellungen und irrtümliche Auffassungen meiner Ausführungen berichtigen.
rl. klagt darüber, daß ich die Sprache, welche die „Sächsische Arb.-Ztg.“ hie und da im Laufe der letztverflossenen Jahre in Parteidiskussionen geführt hat, als vielleicht „für eine Parteiopposition angemessen“ bezeichnet habe. Mir hat es nun ganz fern gelegen, die alten Dinge von Neuem aufzurühren, ich wollte lediglich die Sprechweise des „Vorwärts“ gegen einen Angriff in der „Leipz. Volksztg.“ verteidigen und benutzte zur Verdeutlichung meiner Ansicht über die Aufgaben des „Vorwärts“ als eines die Einheitlichkeit der Partei repräsentierenden Organs, einen Hinweis auf die Kampfesweise und Tonart, die etwa für eine Parteiopposition angemessen sein möge.
rl. meint, damit sei die „Sächs. Arb.-Ztg.“ getroffen und verwahrt sich dagegen, daß die „Sächs. Arb.-Ztg.“ in der Parteiopposition gestanden habe. Sie kanzelt mich dabei in folgender Weise ab:
„Der Genosse im ‚Vorwärts‘ versteht offenbar unter ‚Opposition‘ nicht wie alle Welt die Richtung, die im Gegensatz zum Bestehenden und zur Gesamtheit auftritt, sondern die, welche am lautesten spricht, er unterscheidet Richtungen nicht nach ihrem politischen Inhalt, sondern nach dem Piano oder Forte ihrer Sprache. Diese tiefe Auffassungsweise erinnert uns an jene zarte Dame, die in den Shakespeareschen Dramen nur die Unflätigkeit der Ausdrücke bemerkt hat.“
Diese Abkanzelung, welche „rl.“ mir zuteilwerden läßt, wäre unmöglich, wenn „rl.“ sich bemüht hätte, den Lesern meine Anschauung richtig mitzuteilen. Ich hatte nämlich ausdrücklich in meinem Artikel gesagt, daß ich die neuerdings in einigen Parteikreisen beliebte Unterscheidung von einer „Rechten“ und einer „Linken“ überhaupt nicht für zutreffend halte. Mithin konnte ich den Ausdruck „Parteiopposition“ gar nicht so meinen, wie mir „rl.“ unterstellt, um mir auf Grund dieser Unterstellung die obige Lektion zu erteilen.
Es hat mir stets fern gelegen, die Kritik der „Sächs.Arb.-Ztg.“ als Kritik der „Opposition“ der Partei aufzufassen. Weiß ich doch, daß z. B. in der Frage der Landtagswahlen die „Sächs. Arb.-Ztg.“ auf der Seite der „Rechten“ gestanden hat. Trotzdem entsprach es wohl den Verhältnissen, wenn man die Haltung der „Sächs. Arb.-Ztg.“ als „parteioppositionell“ bezeichnete. Denn die „Sächs. Arb.-Ztg.“ opponiert in vielerlei Fragen gegen die wichtigsten Parteikörperschaften, Vorstand, Fraktion usw. Übrigens befinde ich mich mit dem angeblich so törichten Ausdruck in guter und hierin gewiß autoritativer Gesellschaft, nämlich in der des Genossen Parvus, der oft genug gemeint hat, ein Oppositionsblatt müsse in der Partei vorhanden sein, gegen welche Ansicht ich gar nichts einzuwenden habe. Ich bin endlich auch gern bereit, künftighin die Richtung, der „rl.“ folgt, als parteikonservativ zu bezeichnen.
Ich habe bei dieser Bagatelle wegen des Wortes „Parteiopposition“ etwas länger verweilt, weil ich meine, daß diese Art zu polemisieren, typisch für den ganzen Artikel von „rl.“ ist. „rl.“ geht von irgendeiner vorgefaßten Meinung aus, gibt sich gar keine