1897
Clausurarbeit für Herrn Prof. F. Fleiner von Rosa Luxemburg. Die Staatsverträge
[1]1. Begriff
Der Staatsvertrag ist die Willensübereinstimmung zweier oder mehrerer Staaten über eine von ihnen übernommene oder einem anderen Staate auferlegte Verpflichtung. (Letzteres, wenn Angelegenheiten solcher Staaten reguliert werden, die an der Abschließung des Vertrages selbst nicht teilnehmen, z. B. die Donaufürstentümer an dem Berliner Vertrag 1878). Vertragsschließende Parteien beim völkerrechtlichen Vertrag können nur sein Staaten u. als eine Ausnahme, der heilige Stuhl sein.[2]
2. Staatsvertrag als Quelle des Völkerrechts
Der Staatsvertrag ist die weitaus wichtigste Erscheinungsform des gütlichen[3] Verkehrs der Staaten untereinander. Als solche ist er auch zugleich eine der wichtigsten Quellen des Völkerrechts. Bulmering betont zwar, Die Quelle des Völkerrechts sei einzig u. allein die Rechtsüberzeugung der Völker u. nicht die Staatsverträge. Jedoch sind letztere unstreitig diejenige Form, worin eben die Rechtsüberzeugung der Völker am vollsten u. am klarsten zum Ausdruck kommt. Einerseits beruht fast die gesamte heutige Gestaltung der faktischen[4] völkerrechtlichen Verhältnisse in Europa, Amerika, einem großen Teil von Asien, Afrika u. Australien auf Staatsverträgen.[5] Andererseits stützen sich auch die wichtigsten Institutionen des üblichen[6] Völkerrechts als solchen ebenfalls auf Verträge: so die internationalen Kongresse u. Konferenzen (vertragsmäßig geregelt in Aachen 1818), so die Behandlung der Opfer des Krieges (festgesetzt
[1] Rosa Luxemburg hatte zwei Themen zur Auswahl: 1. Die Lehre von der Trennung der Gewalten im Staate. (Wissenschaftliche Begründung und praktische Anwendung), 2. Sie Staatsverträge. (Begriff, Abschließung, Wirkung usw.).
[2] Bemerkung von Prof. Fleiner: Bestritten!
[3] Fleiner: friedlichen statt gütlichen.
[4] Fleiner: ?
[5] Fleiner: Das ist zuviel gesagt.
[6] Fleiner: ?