von Militärmusik zusammen mit Arbeitern ungehindert einen Umzug durch die Straßen.
Warschau, 14. Dezember. Die Polizeimannschaften des ersten Stadtbezirks sind in den Streik getreten.
Die Taktik der Revolutionäre
Die in Moskau versammelten Vertreter der Arbeiterdeputiertenräte und der radikalen Parteien haben beschlossen, mit allen Mitteln weitere partielle Ausstände zu verhindern, weil diese den Generalausstand beeinträchtigen, zu welchem die Arbeiter rüsten.
Ein Muster für den deutschen Spießer
Unter vielen ähnlichen Zuschriften aus dem Publikum bringt die Zeitung „Ruß [Otetschestwa]“ [Rußland] den folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Redakteur!
Durch meinen „Dwornik“ [Hausmeister] erfahre ich, daß die letzten Briefe, die ich erhielt, teils von einem Offizier, teils von einer Dame in mein Haus gebracht wurden. Ich wünsche der Post mitzuteilen, daß ich keine Briefe zu erhalten wünsche, die mir solche Werkzeuge der Regierung überbringen, da diese Leute nichts anderes als Streikbrecher sind. Meine Briefe will ich durch die streikenden Postbeamten selbst empfangen, aber erst wenn sie gesiegt haben; anders nicht. Die Post hat kein Recht, sie mir durch Eindringlinge zu schicken. In Zukunft weise ich sie zurück.
Mit vorzüglicher Hochachtung
N. N.
Ob sich der deutsche „Bürger“ so verhalten würde bei einem politischen Kampf unserer Staatssklaven von der Reichspost und -telegraphie?
Von den streikenden Post- und Telegraphenbeamten erhielten wir aus Odessa die folgende Zuschrift: In der in St. Petersburg erscheinenden Zeitung „Natschalo“ [Der Anfang], Nr. 9 vom 24. November/7. Dezember lesen wir folgendes: „Die Internationale Bank erhielt am 22. November/5. Dezember aus Berlin ein Wertpaket, adressiert an das Büro des russischen Verbandes der Post- und Telegraphenbeamten. Wegen Unkenntnis der Adresse des Büros übermittelte der Bankdirektor das Paket an den Chef der Post- und Telegraphenverwaltung, Herrn Sewastjanow, der das Paket zurückbehielt.
Sollte in Wirklichkeit ein solches Paket an die obenbenannte Adresse abgeschickt sein, so bitten wir inständigst die Absender, über den Verbleib desselben Erkundigungen einzuziehen und im Falle der Bestätigung der oben angeführten Zeitungsnotiz