[1] Siehe Franz Mehring: In eigener Sache, Steglitz-Berlin, 6. April 1901. In: Die Neue Zeit“ 19. Jg. Zweiter Band, 1900/1901, S. 58 f., wo er auf die heftigen Angriffe einiger Nummern der „Zukunft“ gegen die Sozialdemokratische Partei und seine Parteigeschichte im Sommer 1899 Bezug nahm. Gezeichnet seien diese Nummern von Dr. A. Berthold gewesen, der „in bürgerlichen Literatenkreisen als Galopin des Herrn Maximilian bekannt ist und als solcher allerdings zu verleumderischen Attacken auf die Partei besonders berufen sein mag“. Am Schluß seiner Polemik erklärte er Berthold „öffentlich für einen ehrlosen Buben“.
[2] Am 4. Juni 1902 schrieb Rosa Luxemburg im Beisein von Arthur Stadthagen einen ausführlichen Brief an den wegen des Schiedsspruchs aufgebrachten Franz Mehring. Sie erklärte ihm das Zustandekommen des Textes. Den Schlußpassus habe sie so mild wie möglich verfaßt, um die Anschuldigung abzuwehren, sie sei gegen jede Mißbilligung der Form der Äußerung von Mehring. Er könne Rekurs gegen den Schiedsspruch einlegen. „Beide sind wir schließlich der Überzeugung, daß die Verurteilung Bertholds eine absolute und zum Ausschluß aus der Partei ausreichende ist, wenn auch der formelle Ausschluß nicht zu erreichen war, daß ferner die Zensur Ihnen gegenüber eine äußerst leichte ist und, nach näherer Prüfung der logischen Zusammenhänge des ganzen Passus, eigentlich nur auf eine Lächerlichkeit des Schiedsspruchs hinausläuft. Und im ganzen glauben wir, das Maximum erreicht zu haben, das sich unter den gegebenen Bedingungen erreichen ließ.
Wir haben von Anfang an den größten Wert darauf gelegt, die prinzipielle Verurteilung der Handlungsweise Bertholds durchzusetzen und gleichzeitig den unvermeidlichen leisen Tadel an Sie lediglich auf die äußere Form Ihrer Äußerungen zu reduzieren. […] Wir haben einen Versuch gemacht, eine Anerkennung des Schiedsgerichts an Sie für die öffentliche Kennzeichnung Bertholds im Parteiinteresse durchzusetzen, allerdings ohne Erfolg.“ GB, Bd. 1, S. 638 f. Nach weiteren Briefen Rosa Luxemburgs fand Franz Mehring kein Verständnis für den Schiedsspruch, siehe ebenda, S. 639 ff.