zuweisen.“ Hierin erblickten namentlich England und die Schweiz eine Beeinträchtigung ihres Asylrechts, worauf sie unter keinen Umständen eingehen mochten. Gerade diese Bestimmungen aber bilden den eigentlichen Kern der Konferenzbeschlüsse nach allem, was man hört. Was sonst noch übrig bleibt, besteht im wesentlichen darin, daß sich alle Regierungen verpflichten, sich gegenseitig alle die Anarchisten und deren Reisen betreffenden Nachrichten mitzuteilen. Das würde aber eigentlich nur die etwas feierliche Besiegelung einer bereits von den Polizeibehörden fast aller Länder seit längerer Zeit beobachteten Praxis sein.
Also ist es nichts mit dem römischen Picknick, das Asylrecht bleibt erhalten.
Leipziger Volkszeitung,
Nr. 6 vom 9. Januar 1899.