Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 6, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2014, S. 166

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und Medikamenten. Den Mitgliedsbeiträgen der versicherten Familien von 4644 Francs 40 ct im letzten Halbjahr standen Ausgaben von 19 206 Francs 17 ct gegenüber, so daß die Hauptgenossenschaft von ihrem Reingewinn 14 561 Francs 87 ct zur Kostendeckung beitrug. Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, als Mitglieder der betreffenden Abteilung nur Genossenschafter aufzunehmen, welche ihren Gesamtbedarf aus den Läden der Kooperative entnehmen und pro Tag mindestens ein Kilo Brot kaufen. Auch die statutarische Bestimmung, daß kranke Genossenschafter während der Dauer ihrer Krankheit, und zwar bis zum Verlaufe von zwei Jahren, täglich ein Brot unentgeltlich geliefert erhalten, belastet das „Maison du Peuple“ schwer. Im letzten Halbjahr wurden an kranke Mitglieder 35 763 Brotmarken verteilt, die einen Wert von 10192 Francs 42 ct darstellen. Der Verwaltungsrat beantragt deshalb, die unentgeltliche Brotlieferung an kranke Genossenschafter auf die Zeit von sechs Monaten zu beschränken. In etlichen Monaten wird die Genossenschaft aus den jetzigen kleinen, gemieteten Lokalitäten in ein neues „Maison du Peuple“ umsiedeln, einen gediegenen Prachtbau, der außer den Verkaufsräumen noch enthält: mehrere größere und kleinere Versammlungssäle, eine Bibliothek mit Lesezimmer, einen Theatersaal, eine Apotheke, ein Café etc. etc. Seitens der führenden Genossenschafter wird betont, daß das neue „Maison du Peuple“ für das Brüsseler Proletariat der Mittelpunkt sein soll, wo „Menschen, Sozialisten, Zukunftskämpfer vorgeschult werden“.

Sächsische Arbeiter-Zeitung (Dresden),

Nr. 215 vom 16. September 1898.

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