Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.1, 8., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2007, S. 508

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geben. Und die Minister können nicht Manner, ihre Amtstätigkeit kann keine fruchtbringende sein, solange sie nicht eine feste Grundlage in dem Willen der Volksvertretung haben, solange sie eben Geschöpfe des persönlichen Regiments sind. So wird das heutige System mit eiserner Logik zur eigenen Verneinung, das persönliche Regiment zum parlamentarischen Regiment getrieben. Und die heutige Krise ist bloß ein Schritt weiter auf dieser Bahn der Selbstverneinung des preußischen Regierungssystems.

Aber es kommt noch ein zweites hinzu. Das parlamentarische Ministerium ist nur ein Zerrbild der konstitutionellen Regierung dort, wo das Parlament nur ein Zerrbild der Volksvertretung ist. Damit die Volksvertretung, die das Ministerium bestellt, diesen Namen verdient, muß sie dem wirklichen Willen des Volkes, muß sie dem allgemeinen, direkten und geheimen Wahlrecht entstammen. Sowenig das preußische Ministerium den Willen des preußischen Landtages ausdrückt, sowenig drückt dieser auf der Dreiklassenwahl[1] beruhende, nur aus einer Handvoll Bevorrechteter bestehende Landtag den Willen des preußischen Volkes aus. Zur Reform des preußischen Regierungssystems ist also nicht nur die Abschaffung des persönlichen Regiments, sondern vor allem des Dreiklassenwahlsystems notwendig. Und auch zu dieser Erkenntnis wird das persönliche Regiment selbst durch seine inneren Tendenzen getrieben.

Zu einem tatkräftigen Wirken, zur fruchtbringenden Tätigkeit, nach denen das persönliche Regiment strebt, gehören nämlich nicht nur ganze Männer und ganze Politiker als Minister, sondern auch eine Volksvertretung, in der ein moderner Geist herrscht, in der Leben pulsiert, in der eine schöpferische Tätigkeit Verständnis und Zustimmung findet. Der aus indirektem, beschränktem Wahlrecht hervorgegangene Landtag ist aber gerade durch seine Herkunft zum politischen Vegetieren, zur Versumpfung des ganzen staatlichen Lebens verdammt. Gerade der Kampf um die Kanalvorlage, der den Ministerwechsel zum Ergebnis hatte, muß es der Regierung aufs deutlichste zum Bewußtsein bringen.

Wird sie durch den zwecklosen Wechsel der Minister zu der Einsicht geführt, daß das persönliche Regiment keine Staatsmänner mit Geist und Rückgrat zu schaffen imstande ist, so muß sie durch den Widerstand des agrarischen Landtags zu der weiteren Einsicht gebracht werden, daß auch die geistreichsten und willensfestesten Minister nichts mit einem reaktio-

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[1] Das Dreiklassenwahlsystem war ein ungleiches, indirektes Wahlverfahren, bei dem die Wahlberechtigten jedes Wahlbezirks nach der Höhe ihrer direkten Steuern in drei Klassen eingeteilt wurden. Jede Klasse wählte für sich in offener Abstimmung die gleiche Anzahl Wahlmänner, die dann erst die Abgeordneten wählen konnten. Dieses undemokratische Wahlsystem galt von 1849 bis 1918 für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus des preußischen Landtages.