Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.1, 8., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2007, S. 696

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Agrarische Schachzüge gegen Handelsverträge

Leipzig, 17. Februar

Die „Notleidenden“ rühren sich. Ihr allgemeines handelspolitisches „Endziel“, landwirtschaftlicher Hochschutzzoll, nimmt bereits die Gestalt eines konkreten Aktionsprogramms an.

Die „Kreuz-Zeitung“ stellt, anknüpfend an das neu ausgearbeitete Zolltarifschema, die Forderung auf, den bisherigen einheitlichen deutschen Zolltarif durch zweierlei Tarife, einen Generaltarif und einen Konventionaltarif, zu ersetzen.

Was soll das bedeuten, und wohinaus wollen sie damit? Zunächst sieht die Sache recht nebensächlich aus, und harmlos sind die Gründe, mit denen sie von der Junkerpartei verfochten wird.

Der bisherige deutsche Zolltarif, sagen sie, ist eigentlich ein Vertragstarif, der auch allen Staaten gegenüber gilt, mit denen früher Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen wurden. Dieser Zolltarif kommt auf dem Wege langwieriger Verhandlungen über zahllose Zollpositionen zustande. Will aber Deutschland einmal die Vorteile dieses Vertragstarifs einem berechtigten Lande vorenthalten, dann ist es gezwungen, besondere Zuschläge zu den Zöllen einzuführen, d. h., unter Umständen direkt einen Zollkrieg zu provozieren, wie dies 1891 Rußland gegenüber auch der Fall war.

Um nun Deutschland ebenso der „langwierigen Verhandlungen“ mit anderen Staaten wie der Notwendigkeit zu entheben, manchmal den Zollkrieg heraufzubeschwören, schlagen die Agrarier vor, von vornherein auf gesetzgeberischem Wege einen Maximal- und einen Minimaltarif herzustellen. Ersterer würde allen Staaten gegenüber zur Anwendung gelangen, die keine oder keine genügenden Konzessionen an Deutschland machen wollen, letzterer würde die äußerste Grenze der Zugeständnisse bil-

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