Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.1, 8., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2007, S. 60

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oft keine andere Rettung von all diesen Herrlichkeiten übrig, als ein Stückchen Land per oblationem (als bedingtes Geschenk) auf die mohammedanische Kirche zu übertragen und es dann als verzinstes, aber wenigstens zehntfreies Pachtgut entgegenzunehmen. Der Besitz der toten Hand in der Türkei betrug denn auch zu Ende der 70er Jahre mehr als die Hälfte alles nutzbaren Grundeigentums.

Die Reformen haben also eine ungeheure Verschlechterung der materiellen Lage des Volkes mit sich gebracht. Was sie aber besonders unerträglich machte, war ein ganz moderner Zug, der sich in die Verhältnisse hineingerissen hat – die Unsicherheit: das regellose Steuersystem, die schwebenden Grundbesitzerverhältnisse, vor allem aber die Geldwirtschaft als Folge der Verwandlung der Naturalabgaben in Geldabgaben und der Entwicklung des auswärtigen Handels.

Die alten Verhältnisse haben sich verschlimmert, und ihre Stabilität war für immer dahin.

II Die Zersetzung

Der in unserem vorigen Artikel behandelte Moment in der Geschichte der Türkei erinnert in gewisser Hinsicht an Rußland. Während jedoch hier nach den Reformen, die dem Krimkriege folgten[1], gleichzeitig die rasche Entwicklung des Kapitalismus eine materielle Grundlage zu den administrativen und finanziellen Neuerungen und zur weiteren Entwicklung des Militarismus schuf, ist in der Türkei eine den modernen Reformen entsprechende ökonomische Umwälzung gänzlich ausgeblieben. Alle Versuche, in der Türkei eine eigene Industrie zu schaffen, schlugen fehl. Die paar von der Regierung gegründeten Fabriken produzierten schlecht und teuer. Das Fehlen der elementarsten Voraussetzungen der bürgerlichen Ordnung: der persönlichen und der Eigentumssicherheit, der wenigstens formellen Gleichheit vor dem Gesetz, eines vom kirchlichen getrennten Zivilrechts, moderner Verkehrsmittel etc., macht das Aufkommen der kapitalistischen Produktionsformen zur absoluten Unmöglichkeit. In derselben Richtung

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[1] Die Niederlage Rußlands im Krimkrieg 1853–1856 hatte die innenpolitische Situation so verschärft, daß die herrschende Klasse zwischen 1861 und 1870 eine Reihe von Reformen durchführen mußte, die zwar unvollständig und mit feudalen Überresten behaftet waren, dennoch die kapitalistische Entwicklung in Rußland vorantrieben. Die wichtigsten Reformen betrafen die Aufhebung der Leibeigenschaft (1861), die Bildung ländlicher und städtischer Selbstverwaltungsorgane (1864). Veränderungen im Volksbildungs- (1863) und Gerichtswesen (1864) sowie in der Zensur (1865).