Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.1, 8., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2007, S. 590

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einer formellen Flottenvorlage, mit der man 1901, wie das offiziöse Blatt schreibt, vor den Reichstag treten wird.

Wie verhält sich dies nun zu dem Sexennat[1], durch das sich erst vor 11/2 Jahren „die verbündeten Regierungen gebunden haben“? Die „Kölnische Volkszeitung“ hatte die Überzeugung ausgesprochen, der neue Flottenplan sei in allem Wesentlichen überhaupt schon bei Einbringung des Flottengesetzes von 1898 fertig und dieses Gesetz nur ein Stück davon gewesen. Darauf gibt das offiziöse Blatt eine höchst bezeichnende Antwort. Allerdings, gibt es zu, wurde das Flottengesetz schon 1898 „in großen Kreisen unseres Vaterlandes, im besonderen auch innerhalb der Marine selbst“, für unzureichend gehalten. Aber – man glaubte damals vom Reichstage nicht mehr verlangen zu können, und daher „das Maßvolle“ des Flottengesetzes von 1898!

„Man vergegenwärtige sich die allgemeine Volksstimmung im Sommer 1897. Niemand ist damals auf den Gedanken gekommen, noch weiter zu gehen, als der Entwurf zum Flottengesetz es vorschlug. Ja man bezeichnete es schon als tollkühn, dem Reichstage mit solchen Vorschlägen zu kommen. Hätte jemand vorausgesagt, daß das Verständnis für die Bedeutung einer starken Flotte im deutschen Volke so wachsen werde, wie es unter dem Drucke der gewaltigen politischen Ereignisse in den letzten zwei Jahren tatsächlich geschehen ist, so hätte man ihn kurzweg für einen Phantasten erklärt. Das Maßvolle in dem von der Regierung vertretenen Flottengesetz bewies nur, daß man damals – wie auch heute – bei allen Vorlagen auf realpolitischem Boden zu stehen wünschte.“

Also die allerlei wichtigen politischen, kriegstechnischen und sonstigen Gründe, mit denen man die letzte Flottenvorlage als genau den Bedürfnissen der deutschen Seestellung entsprechend begründete, waren null und nichtig. Man verlangte nicht mehr, bloß weil man damals dem deutschen Michel nicht noch mehr Torheit zutraute, als er bewiesen hat. Hätte man einen günstigeren Wind verspürt, so wären die Forderungen auch schon vor zwei Jahren doppelt, dreimal so groß gewesen. Die einzige „realpolitische“ Schranke der Flottenforderungen der Regierung bildet also allezeit der jeweilige Höchstpunkt der Langmut und der Geduld des Reichstages; Rücksichten auf die internationale Lage, auf wirkliche Anforderungen der Stellung Deutschlands zur See und seines Handels, auf tatsächliche Ge-

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[1] Am 28. März 1898 war vom Reichstag die erste Flottenvorlage angenommen worden. Laut Gesetz sollte die deutsche Kriegsflotte in den sechs Jahren (Sexennat) bis 1904 mit einem Kostenaufwand von etwa 482 Millionen Mark wesentlich vergrößert werden. Damit begann Deutschland das Wettrüsten zur See, das zur Verschärfung des Gegensatzes zwischen Deutschland und England führte.