Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.1, 8., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2007, S. 345

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Prinzip der „offenen Türe“, d. h. des Freihandels, in bezug auf die neuerworbenen Länder folgen oder konsequent mit ihrem eigenen schutzzöllnerischen System auch die Kolonien dem freien Wettbewerb der anderen Industrieländer entziehen? Letzteres schien höchst wahrscheinlich zu sein. Der neue Zolltarif für Kuba beweist, daß man sich in den Befürchtungen getäuscht hat, er zeigt auch zugleich in schroffer Weise den Unterschied zwischen der Herrschaft eines morschen, mittelalterlichen Staates und eines modernen, aufstrebenden Industriestaates.

Spanien wirtschaftete in Kuba bis zur letzten Zeit nach rein mittelalterlichen Methoden. Während es sich selbst 1869 einen ermäßigten Tarif gab, wurde für Kuba 1870 aus rein fiskalischen Gründen, um für Spanien die Zolleinnahmen zu steigern, ein stark erhöhter Tarif festgesetzt, wonach namentlich die Ausfuhr der kubanischen Hauptprodukte – Zucker, Honig, Wachs, Holz, Tabak – durch Ausfuhrzölle erschwert wurde. Bis 1875 hat man diesen hohen Ausfuhrtarif noch auf das Dreifache, den Einfuhrtarif um 25 Prozent erhöht. Der letztere wurde ganz nach mittelalterlichen Prinzipien, je nach dem Herkunftslande der Ware und nach dem einführenden Schiff, abgestuft. Spanische Waren auf spanischen Schiffen zahlten 4 Prozent, auf fremden Schiffen 6 Prozent vom Werte. Von fremden Waren, eingeführt auf spanischen Schiffen, wurde 8 Prozent, auf fremden Schiffen dagegen 10 Prozent Zoll vom Werte erhoben. Die einzelnen Zollsätze wurden jedoch fast jedes Jahr abgeändert, und im ganzen herrschte in der kubanischen Zollpolitik eine solche Verwirrung, daß weder die fremden und einheimischen Kaufleute noch die Beamten daraus klug werden konnten. Das ganze Tarifsystem war darauf berechnet, Spanien künstlich eine Monopolstellung im kubanischen Handel zu erhalten. Wie sehr jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse stärker sind als die künstlichen Hindernisse, die man ihnen in den Weg legt, zeigt die Tatsache, daß trotz des erwähnten Tarifs die herrschende Rolle in dem Handel Kubas nicht Spanien, sondern die Vereinigten Staaten eingenommen hatten, namentlich in bezug auf die kubanische Zuckerausfuhr. Die Vereinigten Staaten suchten sich auch noch zur Zeit der spanischen Herrschaft Tarifbegünstigungen auf Kuba zu erzwingen. Zu diesem Zwecke wurde der McKinley-Bill[1] die Reziprozitätsklausel beigegeben, wonach der Präsident der Union ermächtigt wurde, den Erzeugnissen derjenigen Staaten Differentialzölle aufzuerlegen, welche Zucker, Melasse, Kaffee, Tee und Häute nach Nordame-

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[1] Ein vom nordamerikanischen Präsidenten William McKinley im Juli 1890 eingebrachtes Schutzzollgesetz, das der Erhöhung monopolistischer Profite diente.