Wie steht es in dieser Beziehung mit der Reichsbank? Ihre Verstaatlichung würde schon deshalb keinen ökonomischen Fortschritt bedeuten, keine Erhöhung der Stufenleiter des Betriebes, weil sie, was ihren ökonomischen Betrieb anbelangt, bereits verstaatlicht ist. Ihre Noten- und Währungspolitik wird auf dem Wege der Gesetzgebung des Reiches geregelt, ihre Leitung liegt in den Händen von Reichsbeamten. Dasjenige Moment also, was eine Verstaatlichung einzig und allein für uns annehmbar machen kann, ist bereits in der jetzigen Organisation der Reichsbank verwirklicht. Allerdings, die Reichsbank ist ein Zwitterding. Ungeachtet der staatlichen Leitung fließen ihre Profite zum größeren Teil privaten Anteilhabern in die Tasche. Was jedoch hier privat ist, ist die Aneignung, uns kann aber bei der Frage der Verstaatlichung nur der Betrieb interessieren, denn nur dieser kann, verstaatlicht, einen ökonomischen Fortschritt bedeuten, diese oder jene Art der Aneignung dagegen ist in einem einzelnen Fall vom Standpunkte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gleichgültig. In der Regel fallen allerdings Privatbetrieb und private Aneignung, staatlicher Betrieb und staatliche Aneignung zusammen, was die Unterscheidung der beiden Momente erschwert. In der Reichsbank haben wir aber den seltenen Fall des Auseinanderfallens dieser beiden Seiten der Wirtschaft, weshalb auch die Frage der Verstaatlichung hier ein eigenes Interesse gewinnt. Da sie sich nämlich auf die bloße Aneignung reduziert, so fallen diejenigen Gesichtspunkte, von denen wir uns vor allem leiten lassen – die Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Entwicklung –, hinweg, und es treten andere, rein politischer Natur, in den Vordergrund. Die Frage der Verstaatlichung der Reichsbank, wie sie heute vorliegt, kommt bloß auf die Frage hinaus, ob wir soundso viel Millionen jährlich den Privatkapitalisten entziehen und der Reichskasse zuführen wollen – eine Frage, die jedenfalls mit unserem Programm, unseren Prinzipien nichts zu tun hat und die wir nicht vom Standpunkte der allgemein wirtschaftlichen Entwicklung, sondern der augenblicklichen politischen Machtverhältnisse entscheiden können.
Ist es aber nicht verkehrt, durch Profite einer Reichsinstitution Privatkapitalisten zu bereichern, anstatt sie zu Steuererleichterungen und damit zur Entlastung der Volksmassen zu verwenden? Allerdings, aber nur in dem Falle, wenn vorher oder gleichzeitig Garantien geschaffen werden, daß die Fonds tatsächlich zu Steuererleichterungen für die Volksmasse und nicht vielmehr zur Stärkung des Militarismus und zur Alimentierung des feudalen Reaktionstrupps dienen würden. Sind solche Garantien nicht geschaffen, dann verkehrt sich der mögliche politische Gewinn aus der