26. September | Haubenlerche lang! Rotschwänzchen. Ein Paar Büffel aus Rumänien im Hofe gesehen.[1] |
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28. September | Karte an Mat. Um 6 Abends Fledermaus. |
29. September | ½ 6 früh Rotschwänzchen, dann viele Krähen. Brief Nr. 14 v. Mat. Br. v. Gerlach. |
30. September | Morgens Haubenlerche. 5 Uhr abends 2 Bachstelzen sich auf dem Dach gejagt. Vormittag 6 wilde Vögel (Gänse?) im Bogen hoch vorbeigeflogen zum Süden. |
2. Oktober | Buch an Mat. 10 Tage.[2] Quelle. |
3. Oktober | Br. Nr. 3. an Hannes. Karte an Quelle u. M. In den Obstbäumen vorne 5 Stare gesehen, die sich jagten. Dazu ein kleiner schwarzweißer Vogel (Hausrotschwanz, Bachstelze?) jagt einen Star. |
4. Oktober[3]* | |
5. Oktober | Vormittag Haubenlerche viel gesungen. Nachm. um 3 Rotschwanz. Um 5 wieder. |
6. Oktober | Paket u. Br. v. Mat. W. |
7. Oktober | Br. an Mat. Karte an Dr. Oppler. |
[1] Siehe Rosa Luxemburg an Sophie Liebknecht, vor dem 24. Dezember 1917. In: GB, Bd. 5, S. 349 f. [2] Rosa Luxemburg war am 25. Januar 1917 von dem Königlichen Schöffengericht in Berlin-Mitte wegen Beleidigung eines Kriminalschutzmannes zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt worden. In der Begründung des Urteils hieß es: „Die Angeklagte ist beschuldigt, zu Berlin-Mitte am 22. September 1916 den Kriminalschutzmann Palm wörtlich und tätlich beleidigt zu haben, indem sie ihm zurief: ‚Sie sind ein ganz ordinärer Spitzel und Schweinehund. Machen Sie, daß sie hinauskommen‘, und indem sie einen Tintendrücker nach ihm warf … Die Angeklagte befand sich in Sicherheitshaft im Berliner Frauengefängnis. Am fraglichen Tage überwachte der Kriminalschutzmann Palm ihre Unterredung mit Mathilde Jacob. Nach Ablauf von 10 Minuten erklärte er das Gespräch für beendet. Die Angeklagte ließ sich nun geständlich zu den erwähnten wörtlichen Beleidigungen hinreißen. Nach dem Beamten geworfen zu haben, bestreitet sie.“ Sie legte Berufung ein. Diese wurde am 12. April vor der 5. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin verhandelt und verworfen. Die Revisionsverhandlung in dieser Sache wurde im Juli vor dem Berliner Kammergericht als letzter Instanz durchgeführt. Die Revision wurde verworfen. Siehe RGASPI, Moskau, Fonds 191, Nr. 628, Bl. 101. [3] In die Mitte mit rotem Stift ein + gezeichnet. |