26. Juni | Karte von M. |
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27. Juni | Karte an Mat. Karte an Mat. Nr. 8. von Hans |
28. Juni | Karte von Luise |
29. Juni | Karte v. Mat. |
30. Juni | Nr. 8. an Hans. Eilbr. an Mat. Buch an Klara. Karte v. Mat. Paket v. Mat. |
1. Juli | Brief v. Klara. Karte v. Mat. |
2. Juli | Br. an Klara. |
3. Juli | Karte v. Mat. v. 27. |
4. Juli | Karte an Mat. Brief von Mat. Karte von Marta. |
5. Juli | Karte an Mat. Karte an Marta. Br. an Mat. Br. von Pinner. |
6. Juli | Karte an Mat. Karte von Mehr. |
7. Juli | 2 Karten v. Mat. Karte an Mat. Karte an Luise. Nr. 8. an Hans. Eilbr. von Mat. |
8. Juli | Eilbr. an Mat. |
10. Juli[1] | Karte an Mat. Buch an Mat. Brief von Mat. Brief von Sonja. |
[1] Am Vortage, dem 9. Juli 1917, hatte Otto Rühle im Deutschen Reichstag über die Freiheitsberaubung Rosa Luxemburgs eine Anfrage, Nr. 182, eingebracht. Sie lautete: „Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß Frau Dr. Rosa Luxemburg am 10. Juli 1916, nachdem sie eben erst eine Gefängnisstrafe von einem Jahr verbüßt hatte, in Sicherheitshaft genommen worden und bis auf den heutigen Tag der Freiheit beraubt ist, ohne daß etwas gegen sie vorliegt, was nach dem Schutzhaft-Gesetz die Verhängung der Haft rechtfertigen könnte? Ist dem Herrn Reichskanzler weiter bekannt, daß gegen Frau Dr. Luxemburg nicht einmal ein Strafverfahren auch nur eingeleitet worden ist, das die Rechtfertigung der Sicherheitshaft bilden könnte? Weiß der Herr Reichskanzler, daß Frau Dr. Luxemburg inzwischen als Delegierte für die Stockholmer Konferenz gewählt worden ist und daß das Holländisch-Skandinavische Komitee die deutsche Regierung um Freilassung der Frau Luxemburg für die Stockholmer Konferenzen ersucht hat? Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die gegen Frau Dr. Luxemburg verhängte, dem Schutzhaft-Gesetz widersprechende Sicherheitshaft zur Aufhebung zu bringen, und wie gedenkt er das Ersuchen des Holländisch-Skandinavischen Komitees zu beantworten, um nicht im In- und Ausland den Eindruck aufkommen zu lassen, daß in Frau Dr. Luxemburg eine politische Gegnerin der Regierung verhindert werden soll, in Stockholm für den Frieden zu wirken?“ Auf diese Anfrage antwortete am 11. Oktober 1917 Dr. Helfferich in Vertretung des Reichkanzlers: „Die Schutzhaft ist über Frau Rosa Luxemburg verhängt worden, weil sie eine äußerst rege und aufhetzende Tätigkeit in der radikal-sozialistischen Bewegung entwickelt und dadurch die Sicherheit des Reichs gefährdet hat. Der Einleitung eines Strafverfahrens bedarf es zur Verhängung der Schutzhaft nicht. Gegen den ihr eröffneten Haftbefehl hat Frau Rosa Luxemburg auf Grund des Schutzgesetzes vom 4. Dezember 1916 Beschwerde bei dem Reichsmilitärgericht erhoben. Das Verfahren schwebt zur Zeit noch. Der Reichskanzler ist nicht in der Lage, in dieses Verfahren irgendwie einzugreifen und auf Aufhebung der Schutzhaft hinzuwirken. Durch die Tatsache der bestehenden Schutzhaft erübrigt sich im übrigen ein Eingehen auf die bezüglich der Teilnahme der Frau Rosa Luxemburg an der Stockholmer Konferenz gestellten Fragen.“ Siehe Verhandlungen des Reichstags. XIII. Legislaturperiode. II. Session, Bd. 322, Anlagen zu den Stenographischen Berichten, Berlin 1916, S. 1736 und S. 1922. |