Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 859

https://rosaluxemburgwerke.de/buecher/band-7-2/seite/859

7. Rudolf Krafft: Glänzendes Elend: [eine offene Kritik der Verhältnisse unseres Offizierskorps, 5. Aufl.], Stuttgart 1895

8. [Rudolf Krafft]: Kasernen-Elend. [Offene Kritik der Verhältnisse unserer Unteroffiziere und Soldaten, Stuttgart 1895]

9. [Rudolf Krafft]: Die Opfer der Kaserne. [Eine Anklageschrift nebst einer Sammlung militärgerichtlicher Urteile, München 1904]

[Auf linker Ecke des folgenden Blattes:]

Koblenz. 132 F. Unteroff. Glose, 18. 3. 1908.

Statistik der Zahl der Fälle

Datum u. Zahl

2. Entgegenstellung von Urteilen (Begnadigung).

3. Beschwerderecht.

4. Besonders auffällige Urteile.

5. Selbstmorde.

NB Verordnung des Kaisers über Öffentlichkeit der Militärgerichte[1]

NB (19. 2. 1907) (Bebels Broschüre?)[2]

NB Der Vertreter der Anklage erklärt, es sei unmöglich, die Mißhandlungen aus der Welt zu schaffen!

(16. 4. 1907) (15. 4. 1908)[3]

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[1] Am 4. Mai 1898 hatte der Reichstag ein Gesetz zur Militärgerichtsordnung angenommen, in dem dem Kaiser die Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei Militärgerichtsverfahren eingeräumt wurde. In einer Kabinettsordre von Wilhem II. vom 28. Dezember 1899 wurde bestimmt: „Die Disziplin verlangt, daß auch in gerichtlichen Verfahren das Ansehen der Kommandogewalt der militärischen Einrichtungen, Verordnungen und Gebräuche erhalten, der Sinn für die unbedingte Unterordnung des Untergebenen unter den Vorgesetzten jeden Grades gewahrt und dem berechtigten Ehrgefühl aller Beteiligten, insbesondere des Offiziersstandes Rechnung getragen wird.“ Siehe Bestrafte Richter. In: Volksstimme (Magdeburg), Nr. 183 vom 6. August 1904.

[2] Gemeint ist wahrscheinlich die Broschüre August Bebels: Nicht stehendes Heer, sondern Volkswehr!, Stuttgart 1898.

[3] Siehe Bestialität und Perversität in der Kaserne. In: Vorwärts (Berlin), Nr. 90 vom 14. April 1908.