Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 638

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Heute ist somit das sozialistische Proletariat der wichtigste und zuverlässigste Träger des Kampfes wider die Barbarei der Todesstrafe. Nur die durch die sozialistischen Parteien verbreitete Aufklärung, nur die kulturelle Hebung der großen arbeitenden Massen durch die politische und gewerkschaftliche Aktion, nur die wachsende Macht des organisierten Proletariats aller Länder vermögen der Kulturschmach der Todesstrafe einen starken Damm entgegenzusetzen. Die Vertreter des politisch und gewerkschaftlich organisierten Proletariats aller Länder, die in Kopenhagen tagen, stellen die aktiven und passiven Anhänger des blutigen Justizmordes in allen Formen an den Pranger, sie fordern die parlamentarische Vertretung der Arbeiterklasse in allen Staaten auf, bei gebotener Gelegenheit die Abschaffung der Todesstrafe zu fordern. Sowohl ihr Vorgehen in den Parlamenten, wie alle entsprechenden politischen Vorgänge sollen als Anlässe einer kraftvollen Agitation in Versammlungen und in der Arbeiterpresse für die Abschaffung der Todesstrafe benutzt werden.“

Karski (Polen), im Namen der Sozialdemokratie des Königreiches Polen und Litauens (SDKPiL) ziehen wir die polnische Resolution zu Gunsten der deutschen Resolution zurück.

Belfort Bax (England) möchte, daß man den Satz streicht, in dem die Vertreter der deutschen Wissenschaft erwähnt werden.

Clara Zetkin widersetzt sich dem heftig.

Rubanowitsch (Rußland): Die Gewissensbisse von Belfort Bax sind übertrieben. Es ist ein Fakt, daß die bürgerliche Wissenschaft dadurch, daß die Konflikte zwischen dem Kapital und der Arbeit schärfer geworden sind, reaktionär wird und dazu tendiert, die von uns für immer verschwunden geglaubten Repressionsformen wiederherzustellen. Als wir 1906 in Rußland während der ersten Duma über das Gesetz für die Abschaffung der Todesstrafe diskutierten, was war da das wichtigste Argument vom Justizminister M. Schtscheglowitow? Das war die Antwort des von der russischen Regierung zu Rate gezogenen berühmten deutschen Professors Herr v. Lizst, daß die Todesstrafe in einem Land wie Rußland und „in anderen auch“ notwendig sei. Die Duma hat einstimmig für die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt – sowohl in der Zivil- als auch in der Militärgerichtsbarkeit. Aber Sie wissen, daß der Zar trotzdem die Todesstrafe beibehalten hat, und nie in der russischen Geschichte hat es so viele Todesurteile und so viele Hinrichtungen gegeben wie nach der Abstimmung gegen die Todesstrafe in der ersten Duma. Die juristische Wissenschaft hat noch nie die von Militärgerichten verhängten Todesstrafen kritisiert; die offizielle Wissenschaft war immer der Gehilfe und das Dienstmädchen der privilegierten und herrschenden Klassen. Man muß die Militärgerichtsbarkeit als ein Überbleibsel längst vergangener

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