Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 639

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Zeiten angreifen, nicht zuletzt weil im Falle ernster Konflikte das Bürgertum der sogenannten zivilisierten Länder auf diese Gerichte zurückgreifen würde. Der von unseren deutschen Freunden vorgeschlagene Resolutionsentwurf ist in diesem Punkte nicht eindeutig genug. Wir müssen klar und deutlich sagen, daß wir die Abschaffung der Todesstrafe fordern, unabhängig davon, ob sie von zivilen oder militärischen Gerichten verhängt wird. Zur Ehre der russischen Wissenschaft müssen wir feststellen, daß sie keine Befürworter der Todesstrafe hat und daß die Abstimmung auf dem letzten Kongreß der russischen Gruppe der Internationalen Kriminalistenvereinigung einstimmig gegen die Todesstrafe war.

Mendels (Holland): Ich möchte darauf hinweisen, daß in den Debatten auf dem letzten Internationalen Kongreß der Kriminologie in Brüssel unterstrichen wurde, daß in Ländern, in denen die Todesstrafe nicht mehr angewendet wurde, versucht wurde, die Todesstrafe durch die Abschaffung des Asylrechts indirekt wieder einzuführen.

Der Redner stellt deshalb den folgenden Änderungsantrag:

Führende Vertreter der modernen Kriminalistik haben sich jüngst für wesentliche Änderungen des Asylrechts ausgesprochen, die dazu führen würden, daß besonders für russische Emigranten die Todesstrafe auch in Ländern wie Holland, in denen die Todesstrafe seit langem abgeschafft ist, wieder eingeführt würde.

Die von der deutschen Sozialdemokratie vorgestellte Resolution wie auch die Änderungsanträge von Rubanowitsch und Mendels sind einstimmig angenommen.

Langer Applaus des Publikums.

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