Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 970

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Mitgliedschaft ist. Nun haben aber die Wahlkreise 50–60 Prozent ihrer Mitglieder im Felde stehen, so bedeutet dies neben dem ungleichmäßigen Recht für die Beschickung, daß auch die großen Kreise um einen Teil ihrer Delegierten kommen, wenn nach dem jetzigen Stande der Mitgliedschaft die Delegation bemessen wird. Wir beanspruchen in den einzelnen gesetzgebenden Körperschaften, daß bei den nächsten Wahlen der Rechtszustand von der Zeit vor dem Kriege für den Wähler, z. B. bei der Bemessung des Wahlrechts nach der Steuerleistung, in Betracht kommt und in der Partei wollen wir es umgekehrt machen? An das Organisationsstatut muß man sich aber anlehnen, wenn die Wahlkreise nach ihrer Mitgliederzahl vertreten sein sollen. Eine Aufstellung der Mitgliederbestände für die Zeit während des Krieges, etwa nach dem Stande vom 31. März 1916, haben wir gar nicht, eine Kontrolle hierin ist demnach unmöglich. Man sieht eine Fülle von Streitfragen, deren Lösung allein schon genug Unstimmigkeiten ergeben. Nach alledem ist es doch richtiger, die Konferenz unterbleibt überhaupt; findet sie statt, dann müssen die Wahlkreise sie aber auch nach ihrer Stärke vor dem Kriege beschicken. R. L.

Leipziger Volkszeitung,

Nr. 180 vom 12. August 1916.

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