Es wurden die umstehend bezeichneten Gegenstände, welche als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können und der Einziehung unterliegen, vorgefunden und beschlagnahmt.
Gegen die Beschlagnahme wurde seitens der p. Luxemburg kein Widerspruch erhoben.
gez. Palm
Krim.Schutzm. 2733.
Nachweisung der sicher gestellten Gegenstände.
Nummer Gegenstand Name des Stand und
letzten Inhabers Wohnung
1. 1 Exemplar „Lose Blätter“. Frau Dr. Lübeck Südende,
geb. Luxemburg Lindenstr. 2.
2. 1 „ „Zwangswidrige Blätter“.
3. 2 Spartacus-Briefe.
4. 1 Exemplar „Die Herbeiführung des
Friedens“.
5. 2 Blätter „Für den Frieden“.
6. 2 Exemplare Flugblätter
„2 ½ Jahr Zuchthaus für Liebknecht“.
7. Diverse Zuschriften, Notizen und Briefe
(16 Stück).[1]
[1] Nach einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses des Reichsmilitärgerichts, II. Senat, vom 22. Februar 1918, in dem auf vier Seiten die unbedingte Fortdauer der militärischen Schutzhaft begründet wurde, heißt es u. a.: Rosa Luxemburg sei an der Abfassung und Verbreitung „der bei ihr beschlagnahmten Flugblätter mit den Überschriften ‚Hunger‘, ‚Arbeiter und Arbeiterinnen‘, ‚Was ist mit Liebknecht?‘“ [Siehe GW, Bd. 4, S. 190 ff. u. 194 ff.] und des Spartakusbriefs vom 15. Mai 1916 [Siehe Spartakusbriefe, Berlin 1958, S. 165 ff.] beteiligt gewesen.
Unter den diversen Schriftstücken seien vier von Bedeutung gewesen: Zwei mit Berichten aus Braunschweig vom 30. Juni 1916 über den Verlauf des Sympathiestreiks für Liebknecht mit nahezu 6000 Arbeitern und Arbeiterinnen aus Betrieben; ein Brief von Rosalie Wolfstein, Duisburg, einer „wegen ihrer gefährlichen agitatorischen Tätigkeit besonders in den sozialdemokratischen Jugendorganisationen wiederholt in militärische Schutzhaft verbrachte Sozialistin radikaler Richtung“, über die Demonstrationsbewegung in Duisburg u. a. Städten und über die Herausgabe des „Kampf“. Sie mahne, 300 Stück Leitsätze [über die Aufgaben der internationalen Sozialdemokratie, siehe GW, Bd. 4, S. 49 ff.] zu bekommen; ein Teil eines Briefes über Aktionen im Monat Juni 1916, vermutlich von Berta Thalheimer. Siehe SAPMO-BArch, NY 4126/24, Bl. 63. Bei der Vernehmung bestritt Rosa Luxemburg als „Schutzhäftling“ selbstverständlich, Verfasserin der Flugblätter zu sein, solange die Polizei keine Beweise hatte.