Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 854

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Eugen Richter, 16. Febr. 1892[1]

[Zeitungsausschnitt, daneben von ihr mit großer 1 gekennzeichnet.]

im Laufe dieser Verhandlungen in der Budgetkommission haben Mitglieder, frühere Offiziere, auch solche, die nicht auf Seite des Antrages standen, gesagt: Zu unserer Zeit haben wir niemals solche Dinge gehört, wie sie jetzt in dem Erlaß des Prinzen Georg[2] in die Öffentlichkeit drangen, dergleichen hat man doch früher gar nicht gekannt.

Bebel!, 14. Febr. 1896 konstatiert[3]

[Zeitungsausschnitt, daneben von ihr mit großer 4 gekennzeichnet. Hervorhebungen von ihr.]

Ich möchte aber schon jetzt hervorheben, daß jedenfalls die Abnahme der Selbstmorde in der Armee in einem wesentlichen Zusammenhange mit der – ich glaube, das auch von meinem Standpunkt aus konstatieren zu können – allgemeinen Abnahme der Militärmißhandlungen und insbesondere der Abnahme der schweren Mißhandlungen steht. Ich habe schon im vorigen Jahr konstatiert, daß, soweit man das äußerlich beurteilen kann, die fortgesetzten Beschwerden im Reichstag, die ihrerseits wieder die Veranlassung waren, daß sowohl von der höchsten Stelle wie vom Kriegsministerium aus wiederholt nachdrücklich die schärfsten Anweisungen ergangen sind, nachdrücklich die Mißhandlungen zu überwachen und auf Abstellung zu dringen, im Laufe der Jahre diese Erfolge gehabt haben. Das ist ein Resultat, mit dem wir durchaus zufrieden sein können.

Lieber (Z), 13. Febr. 1897[4]

[Zeitungsausschnitt, daneben von ihr mit großer 5 gekennzeichnet. Hervorhebung von ihr.]

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[1] Eugen Richter in der Debatte über Militärjustizverwaltung. Siehe Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. VIII. Legislaturperiode. I. Session 1890/92, Sechster Band (Band 119), Berlin 1892, S. 4234.

[2] Prinz Georg von Sachsen hatte am 8. Juni 1891 als Oberbefehlshaber der sächsischen Armee in einem geheimen Erlaß an alle Kommandostellen militärgeschichtliche Untersuchungen wegen körperlicher Mißhandlungen ausgewertet und als bedenkliche Zustände gekennzeichnet. Dieser Geheimerlaß wurde am 31. Januar 1892 im Vorwärts (Berlin) veröffentlicht. Siehe auch Werner Salomon: Ein Geheimbefehl Herzog Georgs von Sachsen vom Juni 1891 zur Frage der Soldatenmißhandlungen. In: Militärgeschichte (Potsdam), 5/1977, S. 584 ff.

[3] Im Reichstag zur Verwaltung des Reichsheeres. Siehe Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichtags. IX. Legislaturperiode. IV. Session 1895/97, Zweiter Band (Band 144), Berlin 1896, S. 965.

[4] Siehe ebenda, Sechster Band (Band 148), Berlin 1897, S. 4672.