Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 772

https://rosaluxemburgwerke.de/buecher/band-7-2/seite/772

sollte aus je drei vom polnischen Parteivorstand und von Radek ernannten Beisitzern und aus einem vom deutschen Parteivorstand bestellten Vorsitzenden bestehen.“

Diese Behauptung will den Eindruck hervorrufen, als hätten wir einen von der obersten Instanz der deutschen Partei als geboten erachteten und uns vorgeschlagenen Weg zur Erledigung der Radek-Sache abgelehnt. Die Behauptung ist unwahr.

Der deutsche Parteivorstand hat uns einen solchen Vorschlag nie gemacht, und konnte ihn auch gar nicht machen. Es wäre eine Ungebührlichkeit, von der polnischen Sozialdemokratie zu verlangen, sie soll sich mit einem von ihr wegen gemeiner Delikte ausgeschlossenen Mitglied vor dem Forum einer deutschen Parteiinstanz stellen und sich wegen des von ihr gefällten Urteils mit ihm prozessieren.

Der betreffende Vorschlag rührte denn auch nicht vom deutschen Parteivorstand her, wie die Mehrheit der Bremer Untersuchungskommission wahrheitswidrig berichtet, sondern – von dieser Mehrheit selbst. In einem uns in Abschrift übermittelten Briefe an den deutschen Parteivorstand vom 20. Januar dieses Jahres, gezeichnet „Im Auftrage A. Henke“, heißt es:

„…Die Bremer Untersuchungskommission kam am Sonnabend, den 18. d. M., nach längerer Beratung zu dem Beschluß, den Parteivorstand dringend zu ersuchen, sich erneut um das Einverständnis des Vorstandes der S.P. u. L. [SDKPiL] zwecks Einsetzung einer Kommission bemühen zu wollen, die zu gleichen Teilen aus Vertrauensmännern des polnisch-litauischen Parteivorstandes sowie Radeks und einem unparteiischen Vorsitzenden, den der deutsche Parteivorstand zu stellen hätte, bestehend, den ‚Fall Radek‘ zur – wenn möglich endgültigen – Erledigung bringt.“

Wir haben allerdings diesen Bremer Vorschlag in einer Zuschrift an den deutschen Parteivorstand entsprechend qualifiziert und als einen bloßen Verschleppungsversuch bezeichnet, da die Ablehnung einer solchen Zumutung von vornherein feststand.

2. Die Erklärung spricht ferner dem Bremer Mehrheitsbericht nach:

„Es kommt hinzu, daß der Vorstand der polnischen Partei sich rundweg geweigert hat, der Bremer Untersuchungskommission sein Radek angeblich belastendes Material herauszugeben.“

Diese Behauptung der Kommissionsmehrheit enthält in dem wichtigsten Punkt eine Verschweigung, die sie zu einer Unwahrheit stempelt.

Schon im Oktober 1912 schrieben wir an den deutschen Parteivorstand:

„Wenn jetzt deutsche Parteigenossen eine Untersuchung der Angelegenheit Radek wünschen, so wird unser Parteivorstand zweifellos dem kein Hindernis bereiten. Allerdings bemerken wir ausdrücklich, daß wir die Bremer Kommission und die ganze Art und Weise, wie in Bremen die Angelegenheit behandelt wird, für eine würdelose Farce halten. Einer solchen Kommission, die von vornherein in ihrer Zweidrittelmehrheit aus eingeschworenen Anwälten Radeks zusammengesetzt ist, und einer Mitgliedschaft, die es für möglich hält, bevor noch die Untersuchung einer Kommission überhaupt begonnen hat, Radek durch die offizielle Wiederaufnahme seiner Mitarbeiter-

Nächste Seite »