Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 7.2, 1. Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2017, S. 883

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in dem der inkriminierte Passus sich befindet, zur Verlesung. Die Angeklagte erklärt, daß dieser Bericht im allgemeinen zutreffend sei.[1]

Vorwärts (Berlin),

Nr. 175 vom 30. Juni 1914.[2]

II[3]

Auch ich widerspreche auf das entschiedenste der Vertagung, aber aus einem anderen Grunde. Wenn ich die Erklärung des Kriegsministers richtig verstanden habe, so hat er gesagt, er betrachte die Beweisführung über die schweren Fälle hinaus für überflüssig. Ich wende mich gegen diese völlige Verschiebung des Beweisthemas. Ich habe bereits wiederholt in diesem Verfahren erklärt, daß ich nicht behaupte und nicht behauptet habe, daß schwere Dramen im Sinne des Kriegsministers und des Staatsanwalts sich tagaus tagein ereignen, aber ich habe dies auch nicht in Abrede gestellt. Ich sage: Jede Mißhandlung, erst recht natürlich solche, die Selbstmord oder Fahnenflucht zur Folge haben, alle die Mißhandlungen, die hier bewiesen werden sollen, sind Dramen, und ich bestehe darauf, daß dieses Thema verhandelt wird. Es soll dem Kriegsminister bewiesen werden, daß all diese Fälle von den Zeugen als Dramen aufgefaßt wurden; zum Beispiel auch folgende Fälle: Ein Unteroffizier in der 6. Kompanie des Infanterieregiments Nr. 137 hat einen Soldaten auf das Spind klettern und singen lassen: „Vom Himmel hoch, da komm ich her.“ Ein anderer Unteroffizier ließ einen Soldaten unter das Bett kriechen und singen: „Aus tiefster Not schrei ich zu dir.“ Das waren

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[1] Siehe Rede am 7. März 1914 in der Protestversammlung gegen die Verurteilung Rosa Luxemburgs in Freiburg i. Br. In: GW, Bd. 3, S. 414 ff.; Militarismus und Volksfreiheit. Rede am 7. März 1914 in einer von der Sozialdemokratischen Partei einberufenen Volksversammlung in Freiburg i. Br. In: ebenda, Bd. 7/2, S. 825.

[2] Wilhelm Pieck, den Rosa Luxemburg seit ihrer Tätigkeit an der Parteischule kannte, regte sofort Versammlungen über Militarismus und Soldatenmißhandlungen vor allem in Berlin an, stieß aber bei den sozialdemokratischen Leitungsgremien auf Ablehnung. Am 15. Juli 1914 bekräftigte Pieck in einem Schreiben an den Zentralvorstand des Verbandes sozialdemokratischer Wahlvereine Berlins und Umgegend seinen Vorschlag, „möglichst schnell für Groß-Berlin drei bis vier öffentliche Versammlungen einzuberufen, die sich mit dem Verlauf des Soldatenmißhandlungsprozesses beschäftigen und Protest erheben sollten gegen die Absicht des Kriegsministers, die von der Verteidigung genannten Zeugen vor die Kriegsgerichte zu stellen“. Die Einberufung der Versammlungen sei aber unter Berufung auf ein juristisches Gutachten des Genossen Heinemann abgelehnt worden, für dessen Einwände er, ebenso wie die Rechtsanwälte, kein Verständnis aufbringen könnte. Eine Zurückhaltung aus juristischen und diplomatischen Gründen wäre noch immer zum Schaden der Arbeiterbewegung gewesen. Siehe SAPMO-BArch, NY 4002/63, Bl. 117/118

Die „Buchhandlung Vorwärts“ brachte am 22. Juli 1914 die Broschüre „Luxemburg-Prozeß und Soldatenmißhandlungen“ mit der Rede und Material von Paul Levi heraus, der am 13. Juli 1914 in Frankfurt a. M. im Saale des Kaufmännischen Vereins gesprochen hatte.

[3] „Der Militärbeleidigungsprozeß gegen Rosa Luxemburg. Eingriff des Kriegsministers in die Ziviljustiz. Dürfen Soldatenmißhandlungen vor keinem Zivilgericht erörtert werden?“ Unter dieser Überschrift brachte das Hamburger Echo, Nr. 154 vom 5. Juli 1914, einen Bericht, in dem die Erklärung Rosa Luxemburgs gegen die Vertagung des Prozesses wiedergegeben wurde. In der RL-Bibliographie von Feliks Tych, 1962 (Jadwiga Kaczanowska przy konsultacji i wspólprácy Feliksa Tycha: Bibliografia Pierwodruków Rózy Luksemburg. Nadbitka Z pola walki, kwartalnik Poswiecony Dziejom Ruchu Robotniczego, Warschau 1962 Nr. 3 [19]), ist sie unter Nr. 604 vermerkt. Siehe auch Gegen die Vertagung des Prozesses. In: GW, Bd. 3, S. 471 f., Wiedergabe nach dem Vorwärts (Berlin), Nr. 179 vom 4. Juli 1914.