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Über den politischen Charakter des besprochenen Blattes in Warschau sprechen übrigens am deutlichsten seine Lebensschicksale. Von April bis Ende Juli erschien das Wochenblatt „Trybuna“, seit Anfang August erscheint das Wochenblatt „Ml⁄ot“. Ihre Schicksale waren nun nach den von uns eingeholten Informationen folgende:

Die „Trybuna“: Nr. 12 – konfisziert und ein Presseprozeß angehängt, Nr. 14 – 200 Rubel Geldstrafe, Nr. 15 – konfisziert und ein zweiter Presseprozeß angehängt, Nr. 16 – 200 Rubel Geldstrafe, Nr. 17 – konfisziert und ein dritter Presseprozeß angehängt, bei Nr. 18 wurde die Zeitschrift verboten.

Der „Ml⁄ot“: Nr. 3 – 100 Rubel Geldstrafe, Nr. 7 – konfisziert, Nr. 10 – 100 Rubel Geldstrafe, Nr. 15 – 200 Rubel Geldstrafe, Nr. 16 – konfisziert, Haussuchung in der Redaktion und Verhaftung des Redakteurs, Nr. 17 – konfisziert und ein Presseprozeß wegen eines ganzen Knäuels von „Verbrechen“.

Die beiden Arbeiterblätter, die aufeinander folgten, haben also in 35 Wochen fünfmal Geldstrafen von über 1700 Mark, sechs Konfiskationen, vier Presseprozesse und ein Verbot des ersten Wochenblattes erlebt, während der Redakteur des zweiten gegenwärtig hinter Schloß und Riegel sitzt.[1]

So sieht das „konterrevolutionäre“ Blatt aus. Freilich stehen jetzt Presseverfolgungen in Rußland auf der Tagesordnung, und die Herrlichkeiten des Kurses der dritten Duma treiben ja auch so heitere Blüten, daß selbst reaktionäre Blätter Geldstrafen kriegen. Aber daß die Verfolgungen auf ein Wochenblatt so hageldicht fallen, namentlich aber Prozesse, daß ein Wochenblatt nach drei Monaten verboten wird oder daß ein Redakteur gar ins Gefängnis geworfen wird, ohne die fakultative Umwandlung der Haft in Geldstrafe, das ist beispiellos bis jetzt in Russisch-Polen.

Ein Arbeiterblatt, das die proletarischen Interessen und den Marxismus in so schwerem opferreichen Kampfe verteidigt und zur Zielscheibe einer haßerfüllten Kampagne der gesamten bürgerlichen Presse in Polen geworden ist, verdient wirklich nicht, hintenherum im Ausland als ein „konterrevolutionäres“ Blatt denunziert zu werden.[2]

Vorwärts (Berlin),

Nr. 292 vom 14. Dezember 1910.[3]

Wiederveröffentlicht durch Holger Politt. In: Rosa Luxemburg. Nach dem Pogrom. Texte über Antisemitismus 1910/1911. Hrsg. und aus dem Polnischen übersetzt von Holger Politt. Potsdamer Textbücher, Band 22, Potsdam 2014, S. 81-83.

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[1] ↑ Wer der Redakteur ist, konnte nicht geklärt werden.

[2] ↑ Der letzte Absatz wurde von der Redaktion des Vorwärts verändert. Wie Rosa Luxemburg an Leo Jogiches [nach dem 15. Dezember 1910] schrieb, lautete ihr Schluß: „Und wenn ein solches Blatt hintenherum im Auslande als ein ‚konterrevolutionäres‘ denunziert wird, so ist das ein so haarsträubender Auswuchs des politischen Hasses, daß anständige Leute dafür nur ein Achselzucken haben können.“ Siehe GB, Bd. 3, S. 276.

[3] ↑ Am 14. Dezember 1910 wurde aus Warschau gemeldet, daß der Ml⁄ot von den zaristischen Behörden verboten worden ist. Das beunruhigte und empörte Rosa Luxemburg sehr. Siehe ebenda, S. 274.