durch Arbeiter; 4. das Verbot der Verwendung von Militär bei Arbeitskonflikten; 5. die strafrechtliche Verfolgung der Unternehmer für Beeinträchtigungen des Koalitionsrechtes ; 6. die Reorganisierung des Obersten Arbeitsrates in der Weise, daß die Hälfte der Mitglieder von den Gewerkschaften gewählt wird; 7. die Einführung des achtstündigen Arbeitstags, eines gleichen Minimallohns für Arbeiter und Arbeiterinnen und das Verbot der Kinderarbeit bis zum sechzehnten Lebensjahr in den staatlichen Zündholzfabriken; 8. die Verstaatlichung der Kohlenbergwerke; 9. die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf Magazine und die Hausindustrie, endlich die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeiter. Wir sehen hier eine ins kleinste Detail gehende parlamentarische Reformarbeit, die genau der Aktion unserer sozialdemokratischen Fraktion in Deutschland entspricht.
Dasselbe Bild, bietet uns die Tätigkeit der genannten beiden Parteien im Parlament auch in der gegenwärtigen Session. Ob es sich um den Arbeiterschutz oder um die Getränkesteuer, um die auswärtige Politik oder um Gewerbegerichte, um die Verteidigung der Kontroll- und Budgetrechte des Parlaments oder um die Verteidigung der Republik gegen das Pfaffentum handelt, stets ficht der vorzügliche Trupp der blanquistischen Abgeordneten mit seinen Verbündeten von der „kommunistischen Allianz“ und von der Französischen Arbeiterpartei – die Breton, Dejeante, Groussier, Sembat, Vaillant, Zévaès – in der ersten Reihe.
Es sind desgleichen die genannten zwei Parteiorganisationen, die in Frankreich eine Aktion in den Gemeinderäten entfaltet haben, die für die Sozialisten aller anderen Länder als Muster gelten kann. Die Französische Arbeiterpartei allein, vertreten in mehr denn hundert Munizipalitäten als Mehrheit, in mehreren Hunderten als starke Minderheit, verrichtet jahraus, jahrein eine unermüdliche positive Kleinarbeit, die sich auf verschiedenste Gebiete: auf das Schulwesen, Gesundheits- und Armenwesen, Beleuchtung, Wasserversorgung, sogar auf Theater und Kunst, erstreckt. Und wohlgemerkt gehört diese Arbeit nicht etwa der Vergangenheit an, sondern sie wird in immer größerem Maße bis auf den heutigen Tag betrieben.[1]
[1] Um nur eine Probe aus dem „Bulletin Mensuel de la Fédération Nationale des Élus du Parti Ouvrier” vom 1. November 1900 herauszugreifen, so beschlossen die Gemeinderäte dieser Partei um jene Zeit: in Vieux-Condé – die unentgeltliche Verteilung der Schulhilfsmittel für alle Kinder der Gemeinde; in Armentirès – die Verteilung von dreißig Freibillets zu jeder Theatervorstellung unter die Arbeiter; in Lille – die Bewilligung von Unterstützungen im Betrag von 100 bis 250 Francs an eine Reihe von Gewerkschaften zur Deckung der Beschickungskosten von Gewerkschaftskongressen, ferner Alterspensionen für Gemeindearbeiter vom siebzigsten Lebensjahr im Betrag von 150 bis 300 Francs jährlich; in Roubaix – eine Abmachung mit der Kompanie der Trambahnen, wonach den Arbeitern und Angestellten dieser Kompanie gesichert werden: der achtstündige Arbeitstag, ein Minimallohn von 4 Francs, volle Auszahlung des Lohnes für die Zeit der Militärübungen bei Reservisten, eine durch das Personal verwaltete Krankenkasse, die durch 1 Prozent der ausbezahlten Lohnsumme und im übrigen durch Beitrage der Kompanie unterhalten wird und dem kranken Arbeiter zwei Monate vollen Arbeitslohn garantiert, eine Alterspension und eine ständige paritätische Einigungskommunion für Arbeitskonflikte; in Hem – die Unentgeltlichkeit der Totenbestattung; in Issoudun – die obligatorische Erhaltung der Feuerwehr durch die Versicherungsanstalten; endlich in Saint-Pouçain – eine unentgeltliche kommunale Waschanstalt. [Fußnote im Original]