Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.2, 7., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2000, S. 605

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Die Hetzer an der Arbeit

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Wir haben bereits gestern auf Grund einer Mitteilung des „Tabakarbeiters“ darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaftspresse hinter den Kulissen von der Generalkommission eindringlich dahin bearbeitet wurde, sich in die sogenannte „Vorwärts“-Affäre[2] einzumischen und gegen die Redaktion des Zentralorgans der Sozialdemokratie Front zu machen. Die „Deutsche Bergarbeiter-Zeitung“ arbeitet für ihren Teil an dieser planmäßigen Aufhetzung der Gewerkschaftskreise mit heiligem Eifer. Dabei bedient sie sich – um in der Gewerkschaftssprache zu reden – des löblichen Systems der schwarzen Listen, indem sie die neuen Redakteure des Zentralorgans der Partei nach der Reihe als „Wühler“, „Kritiker“ und ähnliche arge Sünder der deutschen Gewerkschaften denunziert.

„Einer der Neuen, Herr Weber“, heißt es z. B. in dem Hueschen Artikel, „ist bekannt als heftiger Kritiker der Haltung des Buchdruckerverbandes bzw. seines Organs[3]. Weitere ‚Verdienste‘ des Herrn sind unbekannt geblieben. Als Redakteur des ‚Vorwärts‘ ist auch berufen – Herr Düwell. Man braucht nur den Namen dieses Herrn zu nennen, um den Bergleuten ein Licht darüber aufzustecken, wohin der Weg geht ... Unter diesen Umständen müssen wir die Berufung des Herrn Düwell an den

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[1] Siehe Bd. 1/1, S. 264, Fußnote 1.

[2] Der „Vorwärts“, der nach dem Tode Wilhelm Liebknechts unter der Chefredaktion Kurt Eisners erschien, hatte sich 1905 auf die Seite der Gegner des politischen Massenstreiks gestellt und durch diese Haltung große Empörung bei der Mehrzahl der Sozialdemokraten ausgelöst. Unter dem Druck der Massenstimmung sah sich der Parteivorstand am 21. Oktober 1905 gezwungen, die Kündigung Eisners und fünf weiterer Redakteure des „Vorwärts“ anzunehmen und durch Neueinstellung eine Majorität revolutionärer Sozialdemokraten zu sichern. Auch Rosa Luxemburg wurde um direkte Mitarbeit in der Redaktion gebeten.

[3] Siehe S. 410, Fußnote 3.