Keine Lex Leipzig
[1]Der deutsche Gewerkschaftskongreß[2] hat es abgelehnt, sich der Fraktion Döblin-Rexhäuser zur Rechtfertigung und Vollendung ihrer Gewaltpolitik zur Verfügung zu stellen. Die Frage der Vertretung der Buchdrucker im Leipziger Gewerkschaftskartell ist nun wieder offiziell, was sie tatsächlich von Anfang an war und nie aufgehört hat zu sein: eine interne Angelegenheit des Leipziger Kartells, eine lokale Sache der Leipziger Gewerkschaften. Die Beschlüsse des Kartells in untergeordneten Fragen lokaler Natur, so betreffs der Lokalfrage, bestehen nach wie vor zu Recht, und wenn die Leipziger Organisation der Verbandsbuchdrucker sich diesen nicht fügt, stellt sie sich dadurch selbst außerhalb des Kartellverbandes. Ebenso ist es die ganz private Geschmackssache der Herren Döblin-Rexhäuser, wenn diese an der Vertretung der Buchdruckergewerkschaft im Leipziger Kartell Anstoß nehmen und mit dieser nicht im Kartell zusammenarbeiten wollen. Die Leipziger Gewerkschaften haben gegen dieseVertretung der Buchdruckergewerkschaft sachlich und persönlich nicht das geringste einzuwenden, und die unangenehmen Empfindungen eines schlechten Gewissens, mit denen die Herren Rexhäuser und Genossen die von ihrem Meister Döblin aus dem Verband seinerzeit Ausgeschlossenen betrachten mögen, brauchen für die Entschließungen der Leipziger Gewerkschaften ja nicht maßgebend zu sein. Das Blatt hat sich gewendet: Das Leipziger Kartell hat sich auf dem Gewerkschaftskongreß ausdrücklich auf den Boden des Frankfurter Kongreßbeschlusses über die Tarifgemeinschaft gestellt und wird damit den Anschluß an die Generalkommission auch