rium Waldeck-Rousseau eröffnete neue Ära besteht lediglich darin, daß zum erstenmal an dieser historischen Mission der kleinbürgerlichen Demokratie der Sozialismus teilnimmt, indem er, in der Illusion, dem sozialistischen Programm zu dienen, tatsächlich in derselben Weise dem Radikalismus Vorspanndienste leistet, wie dieser, in der Illusion, das Programm der Demokratie zu verwirklichen, der opportunistischen Bourgeoisie stets Vorspanndienste geleistet hat.
Die Jaurèssche Taktik ist also auf Sand gebaut. Die Auferstehung der kleinbürgerlichen Demokratie, der die Teilnahme Millerands an der Regierung dienen sollte, der die sozialistische Opposition in der Kammer zum Opfer gebracht wurde, erweist sich als ein Phantom. Umgekehrt, indem Jaurès das sozialistische Proletariat an den Leichnam des kleinbürgerlichen Radikalismus gekettet hat, hat er die einzige lebendige Kraft lahmgelegt, die in Frankreich die Republik und die Demokratie verteidigen konnte.
IV Die Sozialreformen Millerands
Als zweiter Grund für die Teilnahme Millerands an der Regierung wird neben der „republikanischen Verteidigungsaktion“ des Ministeriums Waldeck-Rousseau die sozialreformerische Tätigkeit Millerands angeführt.
Für kein anderes Land ist in der Tat die Renovierung und Modernisierung der Sozialpolitik eine so dringende Notwendigkeit wie für Frankreich. Nachdem die ersten entschiedenen Schritte der Revolution von 1848 (der allgemeine gesetzliche Arbeitstag von elf, für Paris zehn Stunden und das Verbot der Marchandage – der Vergebung der Arbeiten an Zwischenunternehmer) nach der Niederwerfung der Arbeiterschaft wieder zunichte gemacht wurden, wird die Arbeiterschutzgesetzgebung, obwohl schon in den vierziger Jahren fürchterliche Ergebnisse der „ursprünglichen Akkumulation“ des Kapitalismus von bürgerlichen Sozialpolitikern aufgedeckt waren, erst in der Mitte der siebziger Jahre aufgenommen. Seitdem beginnt die merkwürdige, in allen Ländern ihresgleichen suchende sozialreformerische Arbeit der Dritten Republik. Jahrelang wandert jede Gesetzesvorlage durch verschiedene vorbereitende und beratende Kommissionen, wird von der Kammer dem Senat und vom Senat wieder der Kammer zugeworfen, hier angenommen, um dort abgelehnt, dort akzeptiert, um hier verworfen zu werden. Nachdem endlich durch beiderseitiges Beschneiden,