Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.2, 7., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2000, S. 41

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Korrigieren, Umändern ein Machwerk zustande gebracht wird, das den Segen der Kammer wie des Senats erlangt, erweist es sich vom ersten Augenblick an, Wo es ins Leben tritt, als eine Monstrosität. Bereits am anderen Tage beginnen deshalb Vorbereitungen zur Umarbeitung des Gesetzes, die ihrerseits nach einem weiteren Jahrzehnt eine neue sozialreformerische Totgeburt in die Welt setzen usw. Das erste Gesetz der Republik, der Schutz der Frauen- und Kinderarbeit vom Jahre 1874, zeigt sofort seine Unbrauchbarkeit und wird nach vieljährigen, 1883 beginnenden Vorbereitungen durch das Gesetz vom Jahre 1892 verbessert. Letzteres macht aber bereits 1894 eine neue Vorlage im Senat und weitere, bis zum Jahre 1900 dauernde vorbereitende Umarbeitungen notwendig.

Das erste Gesetz über den Gesundheitsschutz der Arbeiter wurde, nach siebenjähriger Umarbeitung der Regierungsvorlage, im Jahre 1893 fertiggebracht. Die Sicherstellung des Arbeitslohns ist erst 1895 gesetzlich geregelt worden. Das erste allgemeine Unfallversicherungsgesetz ist 1898 nach zwanzigjähriger Vorbereitung zustande gekommen. Endlich ist ein Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetz, das seit fünfundzwanzig Jahren „vorbereitet“ wird und bereits zehn verschiedene Vorlagen erlebt hat, bis heute noch nicht reif geworden.

Neben dem endlosen, dilettantischen Herumstümpern an den Reformgesetzen und ihrer angeborenen Untauglichkeit ist ihre höchst mangelhafte Anwendung für Frankreich charakteristisch. Der zur Überwachung geschaffene plumpe bürokratische Apparat: die Departemental-, Lokal-Kinderschutzkommissionen etc. sind zum Teile nicht einmal ins Leben getreten. Die Fabrikinspektion ist erst 1892 dem Gutdünken der departementalen Generalräte entzogen und von Staats wegen umgestaltet worden. Zu der Gleichgültigkeit und Unerfahrenheit der Inspektoren und der Unbrauchbarkeit der kollegialen Aufsichtsbehörden treten aber noch die offene Unternehmerfreundlichkeit der Administrationsorgane und der Gerichte sowie die beispiellose sozialpolitische Rückständigkeit der öffentlichen Meinung hinzu. Es genügt zur Kennzeichnung der französischen Bourgeoisie in dieser Hinsicht der Hinweis darauf, daß sich noch 1888 in der Kammer 171 Stimmen für gänzliche. Wiederabschaffung der 1874 kaum im Keime geschaffenen Fabrikinspektion erklärten und daß noch 1891 ein Vorschlag gemacht wurde, mit der Fabrikaufsicht in den ländlichen Distrikten – die Feldhüter zu betrauen. Neben der alten englischen, neben der deutschen, der schweizerischen, der österreichischen Sozialpolitik steht die verknöcherte französische als ein Unikum da.

Auf diesem Gebiet eine rege Tätigkeit zu entfalten, hatte das Kabinett

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