weitere Neuerung wie die Rückkehr des Ancien régime befürchtend, seine Errungenschaften durch eine den Revolutionen und der legitimen Monarchie gleich feindliche Regierung sicherzustellen suchte. Auf der anderen Seite eine Arbeiterklasse, die durch ihre kurze Herrschaft das Kleinbürgertum gebrochen und der Reaktion in die Arme getrieben, zugleich aber bewiesen hatte, daß sie ihrerseits noch kein ausführbares selbständiges Aktionsprogramm besaß, und die sich in den Kämpfen der Revolution gänzlich aufgerieben hatte. Endlich demgegenüber eine Koalition des feudal-reaktionären Europas, die sämtliche inneren Gegensätze und Kämpfe zurücktreten ließ und vor allem die Entfaltung einer starken konzentrierten Macht nach außen hin notwendig machte.
Im zweiten Falle steht an der Spitze eine Bourgeoisie, die, gleich dem Großgrundbesitz durch das revolutionäre Aufsteigen des Proletariats und des Kleinbürgertums erschreckt, zuerst mit Hilfe des Kleinbürgertums das Proletariat in der Junischlächterei zu Boden wirft, dann, um mit dem Kleinbürgertum fertig zu werden, die Regierungsgewalt nach und nach auf Kosten der Volksvertretung stärkt und schließlich auf diese Weise selbst den Kopf in die Schlinge steckt – um so resignierter, als sie, von vornherein monarchistisch gesinnt, an der Monarchie Bonapartes eigentlich nur auszusetzen hat, daß sie nicht die der Orleans oder Bourbonen ist. Daneben ein Bauerntum, das, seit dem ersten Kaisertum der napoleonischen Überlieferung ergeben, in einem zweiten das Mittel sehen mußte, mit kräftiger Soldatenhand das verhaßte, unruhestiftende städtische Element zur Ruhe zu bringen, von dem es nichts Gutes mehr für sich zu erwarten hatte.
Das Schema des Staatsstreichs ist also, trotz dem entgegengesetzten Schema des Verlaufs der Revolution, in beiden Fällen ein gleiches. Hier wie dort liegen einerseits positive wirtschaftliche und politische Interessen großer Gesellschaftsklassen vor, die an die Monarchie gebunden sind, andererseits ist das wirklich republikanische Element, die Arbeiterklasse, vorher aktionsunfähig gemacht. Endlich findet die Monarchie in beiden Fällen eine fertige Grundlage in dem bereits durch den Gang der Konterrevolution mit allen Attributen der Allmacht des Kriegsherrn und Regierungschefs ausgestatteten Amte des lebenslänglichen Konsuls resp. des plebiszitären Präsidenten vor. Was also jedesmal im Staatsstreich zum Durchbruch kam, war bereits im Schoße der Republik als eine Frucht der Konterrevolution reif, er schuf nicht eine neue Sachlage, er konstatierte sie bloß und gab ihr den Namen.
Grundverschieden lagen die Verhältnisse in Frankreich während der