Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.2, 7., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2000, S. 114

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ganzen Kampfes zu bewegen, diesmal mit der Begründung, daß die Bestrebungen der Streikenden „zünftlerisch“ seien. Ja, es wurde vom Vorstand des Zentralverbandes allen Werftarbeitern ein förmlicher Freibrief zur Verrichtung der Schiffszimmerarbeit gegeben – ein Umstand, der die Analogie mit dem gegenwärtigen Falle bis zum Detail vollendet.

Urteilt man nach der Methode der heutigen Gegner des Hamburger Schiedsspruchs, so haben wir es mit wiederholtem Streikbruch in aller Form zu tun. Hier ist es aber nicht eine undisziplinierte Minderheit, die ihn verübt, sondern – die offizielle Vertretung der gewerkschaftlichen Organisation, und zwar derselben Richtung, die heute den Streikbruch als ein absolutes, jeden mildernden Umstand ausschließendes Verbrechen darstellt – der Vorstand eines Zentralverbandes. Und wenn der Vorstand des Werftarbeiterverbandes auch wegen seiner den Schiffszimmerern gegenüber angewandten Taktik seinerzeit von verschiedenen Seiten scharfen Tadel hören mußte, so wurde er doch nicht als „ehrlos“ aus der Gewerkschaftswelt ausgestoßen.

Das angeführte geschichtliche Fragment soll selbstverständlich nicht dazu dienen, den Streikbruch an sich irgendwie zu legitimieren. Wenn aber die Wiederholung einer Handlungsweise noch gar nichts zu ihrer Entschuldigung sagt, so soll sie doch in diesem Falle dartun, daß wir es in dem Verhalten der Hamburger Akkordmaurer nicht etwa mit einem beispiellosen Verstoß gegen alle Sitten und Gebräuche der Gewerkschaftswelt zu tun haben, „wie es wohl noch nie in der Gewerkschaftsbewegung vorgekommen ist“, wie die „Buchbinder-Zeitung“ sagt, sondern vielmehr mit einer höchst bedauerlichen, aber doch nicht wegzuleugnenden Begleiterscheinung aller heftigeren Entwicklungskrisen im Schoße der Gewerkschaften.

Andererseits genügt eine kurze Besinnung, um einzusehen, daß die Fälle von Streikbruch und sonstigen Disziplinlosigkeiten, welche vor das Forum der Partei treten können, in der Regel gerade solche sind, die mit inneren Differenzen und Kämpfen der Gewerkschaften zusammenhängen. Wenn schon für einen nur gewerkschaftlich organisierten Arbeiter der gewöhnliche Streikbruch ohne jedes andere Motiv als niedrige materielle Selbstsucht zu den seltensten gehören dürfte, so ist er um so weniger von klassenbewußten Sozialdemokraten zu erwarten. Wo es sich also um Streikbruch oder sonst grobe Vergehen gegen Gewerkschaftssatzungen seitens sowohl wirtschaftlich wie politisch organisierter Arbeiter handelt, da werden wir es in überwiegender Zahl von Fällen mit inneren Streitigkeiten unter den Gewerkschaftlern zu tun haben.

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