men für die Zulassung der anderen wirtschaftlichen Arbeiterorganisationen zu ihren Kongressen erheben, so ist dabei jedesmal ohne Zweifel die vielbesprochene gewerkschaftliche „Sammlungspolitik“ der wahre Beweggrund, und es scheint uns geboten, gerade an der Hand der vorliegenden konkreten Probe auch die Unhaltbarkeit der ganzen Politik klar zu demonstrieren.
Was vor allem gegen die Zulassung freisinniger und konfessioneller Organisationen zur Teilnahme an unseren Gewerkschaftskongressen spricht, ist die einfache, rein formale und allgemein anerkannte Tatsache, daß an den Beratungen und Beschlüssen irgendeiner Körperschaft nur Mitglieder dieser Körperschaft aktiven Anteil nehmen können. Schon der gesunde Menschenverstand sagt uns, daß auf das Zustandekommen von Beschlüssen irgendeines Kollegiums nur diejenigen Einfluß nehmen können, für die diese Beschlüsse auch maßgebend sein sollen, die sich selbst diesen Beschlüssen fügen müssen. Nun ist es aber klar, daß weder die Hirsch-Dunckerschen noch die christlichen Vereine an die Beschlüsse der internationalen Gewerkschaftskongresse tatsächlich gebunden werden können. Da sie außerhalb der nationalen Zentralverbände stehen, so besitzen die Gewerkschaften gar kein Mittel, sie zur Einhaltung der internationalen Beschlüsse zu zwingen. Das Resultat wäre also nur ein einseitiges Verhältnis zum Nachteil der freien Gewerkschaften; die fremden Arbeiterorganisationen würden auf ihr Tun und Lassen Einfluß nehmen, ohne sich in ihrer eigenen Handlungsweise beeinflussen zu lassen.
Zu dieser allgemeinen Betrachtung kommt aber noch hinzu, was Baudert in Zürich mit vollem Recht hervorgehoben hat: daß die Hirsch-Dunckerschen wie die christlichen Gewerkschaften eigentlich gegnerische Organisationen sind. Wenn wir auch von den unmittelbaren rein politischen Fragen, von der Stellung den politischen Parteien gegenüber, absehen, so steht doch, wie alle Welt weiß, auch die gesamte wirtschaftliche Politik in jenen Vereinen auf einer ganz anderen Basis wie in den gewerkschaftlichen Zentralverbänden. Es ist förmlich unmöglich, irgendeine wichtigere Frage des Gewerkschaftslebens, ob Lohnfragen oder die der Arbeitszeit, Unfallversicherung oder die Frage der Frauen- und Kinderarbeit, herauszugreifen, ohne auf schroffe Gegensätze in der Auffassung zu stoßen.
Angesichts dieser unbestreitbaren Tatsachen können die idyllischen Hoffnungen auf eine Verständigung aller Arbeiterorganisationen auf gemeinsamem Boden lediglich auf dem Wege sachlicher Kompromisse, also sachlicher Konzessionen seitens unserer Gewerkschaften verwirklicht wer-