Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 1.2, 7., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2000, S. 121

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tion in Baden, mit irgendwelchem Konflikt zwischen Prinzip und praktischer Politik, mit irgendwelchen taktischen Rücksichten auf die Lage des Augenblicks nicht das geringste zu tun. Es sind dies lediglich Hinweise auf bestimmte Verhältnisse ganz allgemeiner Natur. Es ist nämlich eine ständige Erscheinung, daß in den Etats der deutschen Einzelstaaten, in Bayern wie in Baden, in Hessen wie in Württemberg, die von Fendrich als „Kulturausgaben“ aufgefaßten Posten (alles, ausgenommen Polizei, Zivilliste und Apanagen) den größeren Teil bilden. Es wäre nicht minder eine ständige Erscheinung, wenn „die Massen“ unsere Parlamentspolitik nicht verstehen sollten. Hat man also für die badische Budgetbewilligung keine anderen als die angeführten Gründe gehabt, dann ergibt sich daraus vor allem die Notwendigkeit, stets und in allen Einzelstaaten für den Etat zu stimmen. Das bestätigt auch Fendrich selbst: „Wenn man von diesem Gesichtspunkt aus die Dinge beurteilt“, schreibt er, „dann kann gar kein Zweifel darüber herrschen, daß die sozialdemokratischen Vertreter in den Landtagen – wenn sie keine außerordentlichen Aktionen gegen die Regierungen ins Werk setzen wollen, wie z. B. die badische Fraktion im Jahre 1898 anläßlich des Mißtrauensvotums gegen den Minister Eisenlohr – im allgemeinen für den Etat stimmen müssen.“ [Hervorhebungen – R. L.] (Sozialistische Monatshefte, S. 657.)

Auf diese Weise sehen wir die Frage auf den Kopf gestellt. Anfänglich hieß es: Im allgemeinen stimmen wir natürlich als oppositionelle Partei gegen das Budget, aber es kann außerordentliche Fälle geben, wo wir für das Budget stimmen müssen. Heute heißt es umgekehrt: Im allgemeinen stimmen wir in allen Landtagen für das Budget, aber es kann auch außerordentliche Fälle geben, wo wir gegen das Budget stimmen. Anfänglich sollte die Bewilligung eine Ausnahme, heute soll es die Ablehnung sein, anfänglich sollte die Opposition der Sozialdemokratie im Parlament die Regel, heute soll sie eine Ausnahme bilden.

Die Sachlage, der gegenüber sich der Lübecker Parteitag befindet, ist somit eine grundverschiedene von der, welche den Frankfurter beschäftigte. Die Gegner der prinzipiellen Budgetverweigerung haben allmählich unvermerkt für sich die Konsequenzen gezogen, und es handelt sich heute nicht mehr darum, ob wir in außerordentlichen Fällen den Etat bewilligen sollen, sondern ob regelmäßige Budgetverweigerung oder regelmäßige Budgetbewilligung für uns in den Landtagen die Losung sei.

Diese Frage bedeutet offenbar mit anderen Worten: Sollen wir sozialdemokratische oder bürgerliche Parlamentspolitik treiben?

Denn indem man dem Klassenstaat im Prinzip stets die Existenzmittel

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