Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 324

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rechtet die Besitzlosen nicht nur, sondern hemmt sie in allen ihren Bestrebungen auf Verbesserung ihrer Lebenshaltung, es macht die schlimmsten Feinde gewerkschaftlicher Betätigung und sozialen Fortschritts, die Junkerkaste, zum Beherrscher der Gesetzgebung.

Darum fordert der Parteitag die entrechteten Massen auf, im Kampfe gegen das Dreiklassenunrecht alle Kräfte anzuspannen in dem Bewußtsein, daß dieser Kampf ohne große Opfer nicht siegreich durchgeführt werden kann.

Indem der Parteitag den Massenstreik als unfehlbares und jederzeit anwendbares Mittel zur Beseitigung sozialer Schäden im Sinne der anarchistischen Auffassung verwirft, spricht er zugleich die Überzeugung aus, daß die Arbeiterschaft für die Erringung der politischen Gleichberechtigung ihre ganze Kraft einsetzen muß. Der politische Massenstreik kann nur bei vollkommener Einigkeit aller Organe der Arbeiterbewegung von klassenbewußten, für die letzten Ziele des Sozialismus begeisterten und zu jedem Opfer bereiten Massen geführt werden. Der Parteitag macht es deshalb den Parteigenossen zur Pflicht, unermüdlich für den Ausbau der politischen und gewerkschaftlichen Organisationen zu wirken.“[1]

Der einleitende Passus mag als der annehmbarste hingehen. Was hier als relativer Fortschritt begrüßt werden muß, ist die deutliche Anerkennung dessen, was schon Gemeingut der Massen in der Partei geworden, was jedoch von manchen ihrer Offiziere und Unteroffiziere bis zuletzt bestritten wurde: daß der Massenstreik auch in Deutschland nicht bloß zur Defensive, sondern ebensogut zur Offensive dienen kann. Damit wird die Losung des Massenstreiks ein für allemal von der traditionell-bürokratischen, „spezifisch deutschen“ Verankerung in einem eventuellen Staatsstreich gegen das Reichstagswahlrecht befreit. Es wird anerkannt, daß der Massenstreik in Deutschland, genau wie in allen andern Ländern, bei der Verteidigung wie bei dem Vorrücken, je nach der Situation, ohne vorher festgesetzte Schablone zur Anwendung kommen wird. Damit ist aber das Brauchbare der Resolution auch schon erschöpft.

Der zweite und dritte Passus, die sich auf das preußische Wahlrecht beziehen, lassen alles zu wünschen übrig. Wir sehen davon ab, daß in bezug auf die Schärfe der Formulierung und den Schwung des Ausdrucks diese zwei Absätze über den Brennpunkt des politischen Lebens Deutschlands in ihrem Niveau sogar für eine gewöhnliche Versammlungsresolution in Buxtehude nicht geradezu glorreich wären. Doch nicht um Großzügigkeit

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[1] Vorwärts, Nr. 232 vom 7. September 1913. – Der Wortlaut stimmt mit dem Antrag 94 auf dem Parteitag der deutschen Sozialdemokratie in Jena 1913 überein.