Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 267

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Die Reichstagsfraktion und die Militärvorlage

I

Leipzig, 23. Juli

Das neueste Militärgesetz[1] spielt in jeder Hinsicht, sowohl durch seinen Umfang wie durch alle Begleitmomente, eine so epochemachende Rolle in der inneren Entwicklung Deutschlands, daß das Verhalten unsrer Partei diesem Gesetz gegenüber noch für eine geraume Zeit zum Gegenstand einer eingehenden Prüfung werden dürfte. Namentlich kann über das Verhalten unsrer Fraktion im ganzen, nachdem die verschiedenen Ansichten und Argumente aus ihrer Mitte allmählich alle an die Öffentlichkeit gelangt sind, nunmehr ein abschließendes Urteil gefaßt werden.

Dieses Verhalten ist, was von vornherein bemerkt werden muß und was seine Beurteilung bedeutend erschwert, durchaus kein einheitliches gewesen. Vielmehr lassen sich im Verlaufe der drei Monate und der verschiedenen Stadien, in denen das Militärgesetz Gegenstand der Verhandlungen war, in der Haltung der Fraktion mehrere Schwankungen bemerken.

Daß schon die erste Lesung im April, bei aller Wahrung des prinzipiellen Standpunkts der Milizforderung durch unsre Redner, im ganzen die Partei nicht auf der erforderlichen Höhe zeigte, darf allerdings nicht auf das Schuldkonto der Fraktion in erster Linie oder wenigstens nicht allein auf ihr Konto gesetzt werden. Daß wir im ganzen gegen die ungeheuerliche Vorlage gleich bei ihrem Auftauchen nicht das erforderliche Höchstmaß an Protest in allen unter den Umständen möglichen Formen wachzurufen verstanden haben, wird heute von der Mehrheit der Partei ebenso zweifellos wie schmerzlich empfunden. Gibt man darauf die Erklärung, daß die breiten Massen diesmal durch die angesagte Deckung aus den Mitteln der Besitzenden für unsre Agitation etwas stumpf und gleich-

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[1] Ende März 1913 war im Reichstag eine Militär- und Deckungsvorlage eingebracht worden, die die größte Heeresverstärkung seit Bestehen des Deutschen Reiches vorsah. Ein Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel sollte durch einen außerordentlichen Wehrbeitrag und durch Besteuerung aller Vermögen über 10 000 Mark aufgebracht, der übrige Teil auf die Schultern der werktätigen Bevölkerung abgewälzt werden. Am 30. Juni wurde die Militär- und Deckungsvorlage im Reichstag angenommen. Die sozialdemokratische Fraktion lehnte die Militärvorlage ab, stimmte aber einer einmaligen Vermögensabgabe [dem sogenannten Wehrbeitrag] und einer Vermögenszuwachssteuer zur Finanzierung der Heeresvorlage zu. Der Abstimmung waren scharfe Auseinandersetzungen in der Fraktion vorausgegangen, die damit endeten, daß mit Verweis auf die Fraktionsdisziplin der Widerstand von 37 Abgeordneten unterdrückt wurde. Diese Zustimmung zu den Gesetzen bedeutete das Aufgeben des Grundsatzes „Diesem System keinen Mann und keinen Groschen!“