Zur Tagesordnung des Parteitags
Leipzig, 21. Juni
Die vom Parteivorstand veröffentlichte Tagesordnung des diesjährigen Parteitags[1] weist eine kaum begreifliche Lücke auf: die Frage des preußischen Wahlrechtskampfes. Nur eine Erklärung könnte dafür herangezogen werden, nämlich der Hinweis darauf, daß der Kampf um das preußische Wahlrecht zur Kompetenz des preußischen Parteitags gehöre. Doch dieser formalistische Standpunkt hätte, abgesehen davon, daß er ja schon durch die Verhandlungen des Magdeburger Parteitags[2] desavouiert worden ist, auch noch die Unzuträglichkeit, daß er unsrer eignen, wiederholt in der Öffentlichkeit vertretenen Auffassung direkt zuwiderlaufen würde. Es waren immer Regierungsvertreter und reaktionäre Parteien, die dem Reichstag die Kompetenz in der Frage des preußischen Wahlrechts bestritten und es als „preußische Angelegenheit“ behandelt wissen wollten. Unsre Vertreter hingegen verfochten immer und mit Glück den entgegengesetzten Standpunkt. Erst jüngst haben wiederholte Vorstöße unsrer Fraktionsredner im Reichstag nach dieser Richtung das freudigste Echo in den Parteikreisen geweckt. Es ist gegenwärtig eine unbestrittene und von allen empfundene Tatsache, daß der Kampf um das preußische Wahlrecht zum Drehzapfen unsres gesamten politischen Lebens geworden ist, zu einem Zentralpunkt, in dem alle Fäden des Klassenkampfes in Deutschland zusammenlaufen. Es müßte demnach eigentlich als selbstverständlich erscheinen, daß unsre leitenden Instanzen der allgemeinen Stimmung und der Situation Rechnung tragen und von vornherein den preußischen Wahlrechtskampf zum Gegenstand der Verhandlungen des Jenaer Parteitags machen.
Dies aber noch aus besonderen Gründen. Es hat sich gegenwärtig der