Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 48

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Und endlich ist es außerordentlich wesentlich, daß sich die Resolution in ihrer jetzigen Fassung ausschließlich gegen eine Kriegsgefahr wendet. Die Kriegsgefahr kann etwas bloß Vorübergehendes sein, es können aber Erscheinungen eintreten, die, ohne daß ein Krieg ausbricht, für uns genauso schädlich und gefahrbringend im allgemeinen Sinne sind: Das ist vor allem eine Vergrößerung des deutschen Kolonialbesitzes in friedlicher Weise, durch einen gewöhnlichen Diplomatenschacher hinter dem Rücken der Nation und ihrer gesetzgebenden Vertreter. Deshalb glauben wir, daß die von uns vorgeschlagenen Einschaltungen so wesentlicher Natur sind und andererseits sich so organisch und harmonisch an die Resolution anschließen, daß ihre Annahme unbedingt notwendig ist und daß sie uns erleichtern werden die Ausnutzung der vorliegenden Resolution als Grundlage für eine umfassende, die Massen ergreifende Agitation sowohl gegen die spezielle Marokkoaffäre wie gegen den Militarismus und die Kolonialpolitik im allgemeinen. (Lebhafter Beifall bei einem Teil des Parteitages.)

III Rede gegen die Passivität des Parteivorstandes in der Marokkokrise

[1]

Sie werden alle die kleine Schrift des Parteivorstandes erhalten haben, die sich speziell gegen meine Person richtet.[2] Diese Schrift enthält eine Reihe schärfster Angriffe. Sie werden mir zugeben, daß die Verbreitung dieser Schrift von der höchsten Parteibehörde aus ein etwas ungewöhnliches Vorgehen ist. Ich schließe daraus auf eine ungewöhnliche Geistesverfassung unserer Parteiväter. (Oho-Rufe.) Ich finde eine Bestätigung dieser ungewöhnlichen Geistesverfassung in dem Inhalt der Schrift selbst. Denn das erste, was nach einer aufmerksamen Lektüre dieser Schrift in die Augen springt, ist, daß meine Ankläger sich in der Eile des Gefechts nicht einmal Zeit und Mühe genommen haben, das in Frage stehende Objekt, das Corpus delicti durchzulesen. Wenn Sie den Artikel der „Leipziger Volkszeitung“[3] durchgelesen hätten, so könnten Sie unmöglich alle die Angriffe erheben, wie Sie es getan haben. Ich werde sie der Reihe nach Punkt für Punkt widerlegen. Der erste Vorwurf, der mir gemacht wird, ist der: „Weiter ließ sich die Genossin Luxemburg auch eine grobe Irrefüh-

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[1] Redaktionelle Überschrift.

[2] Zur Marokkofrage. o. O. u. J.

[3] Siehe S. 5–11.