Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 49

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rung der Genossen zuschulden kommen, als sie den Brief des Genossen Molkenbuhr[1] mit Weglassung des Anfangssatzes veröffentlichte und berichtete, der Brief enthalte offenbar die Meinung des Parteivorstandes.“[2] Es war also „eine grobe Irreführung“ von mir, daß ich der Partei den Anfangssatz des Briefes Molkenbuhrs unterschlagen habe, worin klipp und klar gesagt wird, daß es sich nur um die Privatmeinung Molkenbuhrs handle und nicht um die Ansicht des Parteivorstandes. Sehen Sie nun nach, was in meinem Artikel „Um Marokko“ am 24. Juli in der „Leipziger Volkszeitung“ stand. Da hieß es: „Nur bei dem deutschen Parteivorstand fand die Anregung keine besondere Gegenliebe. Die Antwort wurde zwar nur von einem Mitglied des Parteivorstands als seine Privatmeinung mitgeteilt, doch haben sich offenbar die übrigen Mitglieder derselben angeschlossen, denn eine weitere Kundgebung von dieser Seite erfolgte nicht.“[3] Es ist also klipp und klar von mir gesagt worden, daß es sich nur um die Privatmeinung eines Vorstandsmitgliedes handelte, und die Behauptung des Parteivorstandes, ich hätte durch die Unterschlagung dieses Satzes mich einer groben Irreführung schuldig gemacht, ist eine Handlung, die ich vor lauter Verehrung vor unserer obersten Parteibehörde nicht näher bezeichnen will.

Zweite Tatsache: Die Genossin Luxemburg unterschlug „die Tatsache, daß auch der Genosse Bebel sich zu der Frage der Konferenz geäußert habe, und zwar, wie seine oben abgedruckten Briefe zeigen – die der Genossin Luxemburg bekannt waren –, im zustimmenden Sinne.“[4] Also in zustimmendem Sinne zu dem Vorschlag, eine Sitzung des Internationalen Büros wegen der Marokkofrage abzuhalten. Wir haben die Anschuldigung gehört: Ich „unterschlug“ die Tatsache, daß Genosse Bebel sich zu der Frage geäußert, und zwar in zustimmendem Sinne geäußert hat. Was steht nun in meinem Artikel? „Das deutsche Mitglied des Internationalen Büros erklärte gleichfalls zunächst die Konferenz für nicht empfehlenswert, und die geplante Zusammenkunft unterblieb aus diesem Grunde.“[5]

Ich habe also die Tatsache angeführt, allerdings ohne den Namen des Genossen Bebel zu nennen, wie ich überhaupt keine Namen genannt habe. Ich habe also die Tatsache nicht nur nicht „unterschlagen“, sondern sie selbst ausdrücklich angeführt. Aber ich habe nicht angeführt, daß Bebel sich zustimmend geäußert hat. Wir wollen sehen, was Genosse Bebel

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[1] Siehe S. 5–11.

[2] Zur Marokkofrage, S. 7.

[3] S. 5/6.

[4] Zur Marokkofrage, S. 7.

[5] S. 6.