daß ihnen zu diesem Behufe ein wirksames, gesetzliches und augenblicklich realisierbares Mittel zur Verfügung steht;
daß die Gesellschaft in der Tat nicht leben könnte, wenn die Produktion eine Zeitlang aussetzt, die Produzenten daher mit der Arbeit nur einzuhalten brauchen, um den persönlich vorgehenden despotischen Regierungen ihr Unternehmen unmöglich zu machen;
erklärt der Kongreß der internationalen Vereinigung der Arbeiter in Brüssel, vereinigt aufs energischste gegen den Krieg zu protestieren, und lädt alle Sektionen der Vereinigung in den verschiedenen Ländern sowie alle Arbeitervereine und Arbeiterorganisationen ohne Unterschied ein, mit dem größten Eifer dafür zu wirken, um einen Krieg von Volk zu Volk zu verhindern, der gleichzeitig, weil unter Produzenten, also Brüdern und Bürgern geführter Krieg, als ein Bürgerkrieg anzusehen wäre.
Der Kongreß empfiehlt den Arbeitern insbesondere die Niederlegung der Arbeit für den Fall des Ausbruchs eines Krieges in ihrem Lande.“[1]
Ich übergehe die anderen zahlreichen Resolutionen der alten Internationale und gehe zu den Kongressen der neuen Internationale über. Der Züricher Kongreß 1893 erklärt:
„Die Stellung der Arbeiter zum Kriege ist durch den Beschluß des Brüsseler Kongresses über den Militarismus scharf bezeichnet. Die internationale revolutionäre Sozialdemokratie hat in allen Ländern mit Aufgebot aller Kräfte den chauvinistischen Gelüsten der herrschenden Klasse entgegenzutreten, das Band der Solidarität um die Arbeiter aller Länder immer fester zu schlingen und unablässig auf die Beseitigung des Kapitalismus hinzuwirken, der die Menschheit in zwei feindliche Heerlager geteilt und die Völker gegeneinander hetzt. Mit der Aufhebung der Klassenherrschaft verschwindet auch der Krieg. Der Sturz des Kapitalismus ist der Weltfriede.“[2]
Der Londoner Kongreß 1896 fordert:
„Nur die Arbeiterklasse kann ernstlich den Willen haben und sich die Macht erringen, den Weltfrieden zu schaffen.
Deshalb fordert sie:
Gleichzeitige Abschaffung der stehenden Heere in allen Staaten und
1. Einführung der Volksbewaffnung.
2. Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichtes, dessen Beschlüsse Gesetzeskraft haben.