Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 101

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der Partei, mit andern Parteien geheime Wahlgeschäfte zu betreiben. Niemand verlangt, daß im Laufe der gepflognen Verhandlungen die vorbereitete Aktion, die sich möglicherweise noch zerschlagen wird, in jedem Stadium an die große Glocke gehängt wird. Ist aber die Abmachung perfekt geworden, so darf sie nicht mehr Sache von Konventikeln bleiben, und es ist kein ersichtlicher Grund vorhanden, daß sie's bleibt. Die Sozialdemokratie schließt nie politische Geschäfte ab, deren sie sich zu schämen brauchte oder die auf eine Übertölpelung und Hintergehung andrer Parteien hinausgingen, die sozialdemokratische Politik hat es nicht nötig, auf Schleichwegen zu gehen. Vor allem aber schließt der demokratische Charakter unsrer Bewegung geheime Wahlgeschäfte mit fremden Parteien aus. Für uns sind die Wählermassen kein Stimmvieh, wie für die bürgerlichen Parteien, über das man ohne ihr Vorwissen verfügen dürfte, sie sind kein Objekt unsrer Politik, sondern deren bewußte, überzeugte Träger. Da jede Wahlabmachung das Tun oder Lassen der Wähler zum Gegenstand hat, so muß sie der Öffentlichkeit sofort bekanntgemacht werden, damit die Wählermassen die Parole mit allen ihren Bedingungen, ihrem Zweck und Hintergrund beurteilen und aus freier Überzeugung befolgen können.

Wir haben auch nicht den geringsten Zweifel, daß nicht unser Parteivorstand der Urheber der Heimlichkeit in dem gegebenen Falle war. Wenn die offizielle Veröffentlichung der Abmachung mit der Fortschrittlichen Volkspartei in ihrem ganzen Umfang unterblieben ist, so geschah es wohl ausschließlich aus zarter Rücksicht auf die Wünsche der Fortschrittler, die sich durch das formelle Geschäft mit der Sozialdemokratie vor den reaktionären Wählern nicht kompromittieren wollten und es vorzogen, nicht Unter den Linden von den Roten gegrüßt zu werden, um sich dafür deren Unterstützung im stillen desto sicherer zugute kommen zu lassen. Die Heimlichkeit der Wahlabmachung im scharfen Widerspruch mit dem Charakter und den Gepflogenheiten der Sozialdemokratie war das erste – leider nicht das letzte – Opfer, das wir der Bundesgenossenschaft mit dem Freisinn gebracht haben.

Bevor man jedoch die Abmachung selbst näher betrachtet, ist es gut, eine allgemeine Frage aus dem Wege zu räumen. Es finden sich sicher Genossen, die als das Ausschlaggebende an der Sache die Frage betrachten, ob grundsätzlich ein Abkommen zwischen der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien zulässig oder verwerflich sei. Wir bekennen, daß wir an dergleichen harmlosen Meditationen in der jetzigen Lage wenig Geschmack finden. Ob ein abstraktes, in der blauen Luft der Möglich-

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