Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 472

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einen Soldaten auf das Spind klettern und singen lassen: Vom Himmel hoch, da komm ich her. Ein anderer Unteroffizier ließ einen Soldaten unter das Bett kriechen und singen: Aus tiefster Not schrei’ ich zu Dir.

Das waren keine Mißhandlungen durch Stöße oder Schläge, aber es sind doch Dramen aus dem Leben der Soldaten. Oder ist es kein Drama, wenn sich in Bautzen ein Soldat aus dem Fenster des 4. Stockwerks herabstürzt und dabei das Pech hat, nicht zu seinem Ziel zu gelangen, sondern vor das Kriegsgericht gestellt und zu 6 Monaten Gefängnis wegen Fahnenflucht verurteilt zu werden? All das sind Dramen, nicht nur die Fälle, die zu Selbstmord oder Fahnenflucht führen. Um den Beweis für meine Behauptung zu führen – den Beweis für das vom Kriegsminister und dem Staatsanwalt aufgestellte Beweisthema brauche ich nicht zu führen –, bitte ich, die Verhandlung fortzuführen. Denn wenn diese Fälle vor das Kriegsgericht kommen, so wird das Beweisthema verschleiert.

Vorwärts (Berlin),

Nr. 179 vom 4. Juli 1914.

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