5. Entfernung der Offiziere und der Kapitulanten aus allen Soldatenräten ;
6. Ersetzung aller politischen Organe und Behörden des früheren Regimes durch Vertrauensmänner der A.- u. S.-Räte;
7. Einsetzung eines Revolutionstribunals, vor dem die Hauptschuldigen am Kriege und seiner Verlängerung, die beiden Hohenzollern, Ludendorff, Hindenburg, Tirpitz und ihre Mitverbrecher, sowie alle Verschwörer der Gegenrevolution abzuurteilen sind;
8. sofortige Beschlagnahme aller Lebensmittel zur Sicherung der Volksernährung.
II. Auf politischem und sozialem Gebiete
1. Abschaffung aller Einzelstaaten, einheitliche deutsche sozialistische Republik;
2. Beseitigung aller Parlamente und Gemeinderäte und Übernahme ihrer Funktionen durch A.- u. S.-Räte sowie deren Ausschüsse und Organe;
3. Wahl von Arbeiterräten über ganz Deutschland durch die gesamte erwachsene Arbeiterschaft beider Geschlechter in Stadt und Land nach Betrieben sowie von Soldatenräten durch die Mannschaften unter Ausschluß der Offiziere und Kapitulanten, Recht der Arbeiter und Soldaten zur jederzeitigen Rückberufung ihrer Vertreter;
4. Wahl von Delegierten der A.- u. S.-Räte im ganzen Reich für den Zentralrat der A.- u. S.-Räte, der den Vollzugsrat als das oberste Organ der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt zu wählen hat;
5. Zusammentritt des Zentralrats vorläufig mindestens alle drei Monate – unter jedesmaliger Neuwahl der Delegierten – zur ständigen Kontrolle über die Tätigkeit des Vollzugsrats und zur Herstellung einer lebendigen Fühlung zwischen der Masse der A.- u. S.-Räte im Reiche und ihrem obersten Regierungsorgan. Recht der lokalen A.- u. S.-Räte zur jederzeitigen Rückberufung und Ersetzung ihrer Vertreter im Zentralrat, falls diese nicht im Sinne ihrer Auftraggeber handeln, Recht des Vollzugsrats, die Volksbeauftragten sowie die zentralen Reichsbehörden und -beamten zu ernennen und abzusetzen;
6. Abschaffung aller Standesunterschiede, Orden und Titel, völlige rechtliche und soziale Gleichstellung der Geschlechter;
7. einschneidende soziale Gesetzgebung, Verkürzung der Arbeitszeit zur Steuerung der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung der körperlichen Entkräftung der Arbeiterschaft durch den Weltkrieg, sechsstündiger Höchstarbeitstag;