Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 83

https://rosaluxemburgwerke.de/buecher/band-2/seite/83

Arbeit außer Hause. Da sie ständig über ihre Kräfte hinaus arbeitet und besonders während der Schwangerschaft gezwungen ist, fast bis zur Entbindung zu arbeiten und bereits einige Tage nach der Geburt wieder zur Arbeit zu gehen, ruiniert die erwerbstätige Frau nicht nur ihren eigenen Organismus, sondern sie gefährdet auch die Gesundheit der Nachkommenschaft. Aus dem Schoß des abgeplagten und geschwächten Opfers des Kapitals kommen die Kinder des Volkes schon schwach und oftmals lebensunfähig zur Welt. An einigen Arbeitsplätzen, wie in den Tabakfabriken, saugen die Kinder schon zusammen mit der Milch der arbeitenden Mutter das tödliche Gift ein. Daher kommt die furchtbare Sterblichkeit unter den Säuglingen der Arbeiterklasse, die Tausende von künftigen Proletariern, kaum daß sie zur Welt gekommen sind, erbarmungslos wegfegt, noch ehe sie die Wonnen des Arbeiterschicksals in der heutigen Gesellschaft genießen konnten.

Zum Schutze der Frauen aus dem Volk vor der erbarmungslosen Ausbeutung der Kapitalisten und zur Rettung ganzer Generationen des Volkes fordert die Sozialdemokratie außer dem allgemeinen Achtstundentag ein Gesetz, wonach die Unternehmer schwangere Frauen zwei Wochen vor der Niederkunft und vier Wochen nach der Geburt von der Arbeit befreien müssen. Dann wird der Organismus der arbeitenden Frau wenigstens während der Zeit geschont, in der sie am meisten Ruhe braucht, und die proletarischen Säuglinge werden wenigstens in den ersten Wochen ihres Lebens nicht der Mutterbrust und der mütterlichen Pflege beraubt.

Es ist gleichfalls ganz natürlich, daß der Unternehmer, dem die Arbeiterin durch ihre Arbeit die Reichtümer vermehrt für den Überfluß für Frau und Kinder, die Unterhaltskosten der Arbeiterin während ihres Wochenbetts zum Teil gewährleisten muß und zum Teil der Staat – durch eine spezielle Versicherung der Arbeiter (darüber weiter unten). Doch nicht genug damit. In bestimmten Industriezweigen, die besonders für die Nachkommenschaft der arbeitenden Frauen am schädlichsten sind, muß, solange die Spezialisten keine Methoden für die Beseitigung dieser schädlichen Einflüsse finden, die Beschäftigung von Frauen gänzlich verboten werden. Die Gesundheit Tausender Mütter und Kinder des Volkes ist für die Menschheit wichtiger als die Geldsackinteressen einiger Kapitalisten, die nach der billigeren Frauenarbeit gieren;

c) Arbeitsverbot für Kinder bis zu 14 Jahren in Fabriken, Werkstätten, bei der Heimarbeit, im Handel, in der Landwirtschaft sowie die Einschränkung der Arbeit Jugendlicher beiderlei Geschlechts bis zu 16 Jahren auf sechs Stunden täglich.

Nächste Seite »