Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 235

https://rosaluxemburgwerke.de/buecher/band-2/seite/235

Internationaler Sozialistenkongreß vom 18. bis 24. August 1907 in Stuttgart

[1]

I Änderungsanträge zum Resolutionsentwurf August Bebels über die imperialistische Politik

[2]

I. Dem ersten Passus der Resolution Bebel[3] ist folgende Fassung zu geben :
„Der Kongreß bestätigt von neuem die Resolutionen der früheren internationalen Kongresse gegen den Militarismus und Imperialismus.“

Nächste Seite »



[1] Redaktionelle Überschrift.

[2] Redaktionelle Überschrift. – Diese Anträge wurden von Rosa Luxemburg, W. I. Lenin und L. Martow eingebracht. Auf ihrer Grundlage ist der Resolutionsentwurf August Bebels (siehe nächste Fußnote) geändert und vom Internationalen Sozialistenkongreß einstimmig angenommen worden.

[3] Der Resolutionsentwurf August Bebels lautet: „Krieg zwischen Staaten, die auf der kapitalistischen Wirtschaftsordnung beruhen, sind in der Regel Folgen ihres Konkurrenzkampfes auf dem Weltmarkt; denn jeder Staat ist bestrebt, seine Absatzgebiete sich nicht nur zu sichern, sondern auch neue zu erobern, wobei Unterjochung fremder Völker und Länderraub eine Hauptrolle spielen.

Begünstigt werden die Kriege durch die bei den Kulturvölkern im Interesse der herrschenden Klassen systematisch genährten Vorurteile des einen Volkes gegen das andere.

Kriege liegen also im Wesen des Kapitalismus; sie werden erst aufhören, wenn die kapitalistische Wirtschaftsordnung beseitigt ist oder wenn die Größe der durch die militärtechnische Entwicklung erforderlichen Opfer an Menschen und Geld und die durch die Rüstungen hervorgerufene Empörung der Völker zur Beseitigung dieses Systems treibt.

Insbesondere ist die Arbeiterklasse, die vorzugsweise die Kämpfer stellt und hauptsächlich die materiellen Opfer zu bringen hat, die natürliche Gegnerin der Kriege, weil diese im Widerspruch stehen zu ihrem Ziel: Schaffung einer auf sozialistischer Grundlage beruhenden Wirtschaftsordnung, die die Solidarität der Völker verwirklicht.

Der Kongreß betrachtet es deshalb als Pflicht aller Arbeiter und insbesondere ihrer Vertreter in den Parlamenten, unter Kennzeichnung des Klassencharakters der bürgerlichen Gesellschaft und der Triebfedern für die Aufrechterhaltung der nationalen Gegensätze mit allen Kräften die Rüstungen zu Wasser und zu Lande zu bekämpfen und die Mittel hierfür zu verweigern.

Der Kongreß sieht in der demokratischen Organisation des Wehrwesens, das alle Waffenfähigen umfaßt, eine wesentliche Garantie, daß Angriffskriege unmöglich werden und die Überwindung nationaler Gegensätze erleichtert wird.

Droht der Ausbruch eines Krieges, so sind in den beteiligten Ländern die Arbeiter und ihr parlamentarischen Vertreter verpflichtet, alles aufzubieten, um durch Anwendung der ihnen am wirksamsten erscheinenden Mittel den Ausbruch des Krieges zu verhindern oder, falls ein solcher dennoch ausbrechen sollte, für seine rasche Beendigung einzutreten.“ (Internationaler Sozialisten- Kongreß zu Stuttgart. 18. bis 24. August 1907, Berlin 1907, S. 85 f.)