Folgt der erste Passus der Resolution Bebel, und anschließend daran folgt der Zusatz:
„Diese Kriege ergeben sich mit Naturnotwendigkeit aus den unaufhörlichen Wettrüstungen des Militarismus, der ein Hauptwerkzeug der bürgerlichen Klassenherrschaft und der wirtschaftlichen und politischen Unterjochung der Arbeiterklasse ist.“
. Dem zweiten Passus der Bebelschen Resolution ist folgender Passus beizufügen:
„um dadurch die Massen des Proletariats von ihren eigentlichen Klassenaufgaben sowie von den Pflichten der internationalen Klassensolidarität abzulenken.“
I. Dem fünften Absatz der Bebelschen Resolution sollen die Worte folgen:
„sowie dahin zu wirken, daß die Jugend der Arbeiterklasse im Geiste der Völkerverbrüderung und des Sozialismus erzogen und systematisch mit Klassenbewußtsein erfüllt wird, so daß die herrschenden Klassen es nicht wagen, sie als Werkzeug für die Festigung ihrer Klassenherrschaft gegen das kämpfende Proletariat zu gebrauchen.“
IV. Dem letzten Passus der Bebelschen Resolution ist die folgende Fassung zu geben:
„Droht der Ausbruch eines Krieges, so sind in den beteiligten Ländern die Arbeiter und ihre parlamentarischen Vertreter verpflichtet, alles aufzubieten, um den Ausbruch des Krieges durch Anwendung entsprechender Mittel zu verhindern, die sich je nach der Verschärfung des Klassenkampfes und der allgemeinen politischen Situation naturgemäß ändern und steigern. Falls der Krieg dennoch ausbrechen sollte, sind sie verpflichtet, für dessen rasche Beendigung einzutreten und mit allen Kräften dahin zu streben, um die durch den Krieg herbeigeführte wirtschaftliche und politische Krise zur politischen Aufrüttelung der Volksschichten und zur Beschleunigung des Sturzes der kapitalistischen Klassenherrschaft auszunutzen.“