Mitteilung
[1]Genossin Rosa Luxemburg sendet uns die folgende Mitteilung:
Die von der Posener Presse aus Warschau gemeldete Nachricht, wonach sieben meiner Mitangeklagten vom Warschauer Kriegsgericht zum Tode verurteilt worden seien, ist unzutreffend. Ich hatte nur einen Mitangeklagten, mit dem zusammen ich der „Angehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei“ beschuldigt wurde. Unsere Sache ist am 10. d. M. vor dem Kriegsgericht verhandelt worden, und mein Mitangeklagter wurde zu acht Jahren Zwangsarbeit, zum Verlust aller bürgerlichen Rechte und zu lebenslänglicher Ansiedelung in Sibirien verurteilt. Von einem gegen mich ergangenen Urteil, das auf 15 Jahre Zwangsarbeit lautet, ist mir vom Kriegsgericht keine offizielle Mitteilung gemacht worden; deshalb bin ich nicht in der Lage, mit Sicherheit zu sagen, ob die betreffende Nachricht
wahr oder falsch ist. R. Luxemburg
Vorwärts (Berlin),
Nr. 13 vom 22. Januar 1907.
[1] Vor dem Warschauer Kriegsgericht hatte am 12. Januar 1907 ein Prozeß stattgefunden, in dem Rosa Luxemburg und Leo Jogiches wegen Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie des Königreichs Polen und Litauens angeklagt worden waren. Rosa Luxemburg stellte sich nicht dem Gericht und erschien aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht zur Verhandlung. Das Gericht beschloß, gegen sie ein besonderes Verfahren durchzuführen.