der Konfession und der Nationalität in allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen gewählt werden;
5. die Wählbarkeit der Beamten und Richter durch die Bevölkerung und ihre Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze
Das Staatsparlament und der Sejm bestimmen die für die Bevölkerung verbindlichen Gesetze. Aber mit der Durchführung dieser Gesetze befassen sich die Beamten und Richter. Von der Durchführung der Gesetze wie auch von der Ausübung der Gerichtsbarkeit hängt das Dasein der ganzen Bevölkerung ab. Sogar gute Gesetze können verkehrt oder überhaupt nicht durchgesetzt werden. Besonders an der Art und Weise, wie die Beamten und Richter die Gesetze anwenden, ist der Arbeiterklasse gelegen. Denn jeder Mensch aus dem arbeitenden Volk weiß es aus eigener Erfahrung, daß, wenn ein einfacher Mensch, ein Arbeiter oder Bauer, eine Angelegenheit in Ämtern oder Gerichten zu erledigen hat, er ganz anders behandelt wird als die Herren aus der Bourgeoisie oder vom Adel. In den heutigen Gerichten und Ämtern gibt es zwei Maße und Gewichte – die einen sind für die bürgerliche Klasse bestimmt, die anderen für die Arbeiterklasse. Jedes Gesetz wird von den Beamten und Richtern gewöhnlich zugunsten der herrschenden Ausbeuter und Unterdrücker und zum Schaden des arbeitenden Volkes ausgelegt. So verfuhren jahrzehntelang nicht nur die zaristischen Beamten und Gerichte. Auch in den konstitutionellen Monarchien mit politischen Freiheiten, wie in Deutschland, und sogar in republikanischen Staaten, wie in Frankreich, behandeln die Beamten die Arbeiterbevölkerung feindselig, und die Gerichte benachteiligen sie bei jeder Gelegenheit. Das kommt daher, weil die Beamten und die Richter gewöhnlich von der Regierung selbst ernannt werden, die diese Stellungen an Leute vergibt, die der Bourgeoisie angehören, die kleineren Posten bekommt das Kleinbürgertum. Auf diese Weise sind die Beamten, die von der Regierung als ihrem Brotgeber abhängen und zugleich auf Grund ihrer geistigen Einstellung, ihrer Anschauungen und Verwandtschaften selbst zur Klasse der Ausbeuter gehören, natürlich Feinde der Arbeiter und verachten das werktätige Volk. Erst dann, wenn diese Herren wissen, daß sie nicht von der Regierung und der Bourgeoisie, sondern von der Volksmasse selbst abhängen und daß sie für die Übertretung der Gesetze zuungunsten des Volkes eine gerechte Strafe erwartet, erst dann werden sie sich als Diener des Volkes und nicht als seine Herren fühlen, und erst dann werden sich die Arbeiter die Rechte tatsächlich zunutze machen können, die sie sich errungen haben. Im Namen der Verteidigung der Interessen der Arbeiterklasse fordert also die Sozialdemo-