Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 62

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Volksbildung, wie Bibliotheken und Lesehallen in Stadt und Land; endlich auch der Feuerwehr usw. usf. Alle diese sehr zahlreichen und verschiedenartigen Angelegenheiten bilden zusammen die sogenannte Stadt-und Gemeindewirtschaft, und sie alle betreffen die Gesundheit, das Leben und das körperliche und geistige Wohlergehen der ganzen Bevölkerung der betreffenden Stadt oder des betreffenden Dorfes. Im besonderen betrifft aber die Stadt- und Gemeindewirtschaft die lebenswichtigsten materiellen und geistigen Interessen der arbeitenden Bevölkerung. Der Arbeiterklasse muß zum Beispiel daran gelegen sein, daß die Stadt-und Gemeindesteuern nicht von den armen arbeitenden Kreisen eingezogen werden, sondern vom reichen Bürgertum und auf dem Lande von den reichen Gutsbesitzern. Ferner daß beim Bau und bei der Instandhaltung der Wege und Straßen nicht nur diejenigen Teile der Stadt berücksichtigt werden, die von der reichen Bourgeoisie bewohnt werden, wie das gegenwärtig geschieht, während die Straßen, die von den Arbeitern und von der Stadtarmut bewohnt werden, gewöhnlich eng, dunkel, schief, schlecht gepflastert im Schmutz und Gestank versinken, wodurch auch die Bevölkerung hier zuerst und am häufigsten jeglichen Epidemien und ansteckenden Krankheiten zum Opfer fällt. Die Arbeiter, die mit ihren Händen alle Städte, Häuser und Straßen erbaut haben, müssen fordern, daß für sie breite und bequeme Straßen gebaut werden, daß in den von ihnen bewohnten Gegenden öffentliche Gärten und Anlagen für die Kinder angelegt werden, daß auch dort, wo die bienenfleißigen Arbeiter wohnen, und nicht nur dort, wo sich die bürgerlichen Parasiten eingenistet haben, auf den Straßen und in den Häusern Reinlichkeit herrscht, Kanalisation und Wasserleitung mit sauberem Wasser angelegt werden usw.

Ebenso wichtig ist es für die Arbeiterklasse, daß die Arbeiter, die in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sowie auch die Beamten der städtischen und gemeindeeigenen Einrichtungen und das Personal der öffentlichen Dienste: die Straßenbahnangestellten, die Nachtwächter, die Feuerwehrleute, das Personal der städtischen Krankenhäuser, die Dienstmänner, einen bestimmten Minimallohn und einen entsprechend geregelten Arbeitstag erhalten sowie daß ihnen ein gewisser Unterhalt von der Stadt im Fall von Alter und Invalidität oder Krankheit gesichert wird. Ferner erfordert das Interesse der arbeitenden Bevölkerung, daß die Versorgung der Stadt mit Licht, Gas, Wasser, Straßen- und Pferdebahnen nicht in die Hände kapitalistischer Privatunternehmer gegeben wird, die Millionen daran verdienen würden, sondern daß die Einkommen aus all diesen Zweigen der öffentlichen Wirtschaft zum Nutzen

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