scheidet, wieviel Rekruten alljährlich eingezogen werden sollen und wie stark das stehende Heer und die Flotte sein sollen. Das Parlament erläßt alle für die Bevölkerung verbindlichen Gesetze. Endlich besitzt das Parlament auch das Recht, die Minister zur Verantwortung zu ziehen, falls diese den Gesetzen und dem Willen des Parlaments zuwiderhandeln. In der konstitutionellen Monarchie entscheidet über all das außer dem Parlament auch der Monarch – der König, Kaiser oder Fürst –, erst mit seiner Bestätigung wird eine Entscheidung des Parlaments rechtskräftig. In der Republik besitzt das Parlament, das heißt die vom Volke gewählte Vertretungskörperschaft, eine viel größere Bedeutung und Macht. Aber ebenso wie in der konstitutionellen Monarchie so ist auch in der Republik das Parlament die gesetzgebende Macht, ohne die kein Gesetz erlassen werden kann.
In Anbetracht dessen ist es für die Arbeiterklasse wie auch für jede andere Bevölkerungsschicht außerordentlich wichtig, den größtmöglichen Einfluß auf das Parlament zu besitzen und möglichst viele Vertreter im Parlament zu haben. Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind die Parlamentswahlen! Deshalb ist das Wahlrecht die Grundlage jeder politischen Freiheit.
Die Sozialdemokratie fordert, daß das Wahlrecht zum allgemeinen Parlament wie auch zum Sejm ein allgemeines sei, das heißt, daß alle, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt seien. Jeder erwachsene Mensch trägt die Lasten, die der Staat ihm aufbürdet, jeder, auch der Ärmste, zahlt Steuern beim Kauf einer jeden Ware. Jeder gesunde Mann muß im Militär dienen und im Bedarfsfalle für den Staat sein Blut und Leben lassen. Deshalb sollte jeder erwachsene Mensch, ob arm, ob reich, das Recht besitzen, bei den Wahlen zum Parlament und zum Sejm seine Stimme abzugeben, um dadurch Einfluß auf die im Staate herrschende Ordnung zu haben. Es darf keine Pflichten ohne Rechte geben, wie es auch keine Rechte ohne Pflichten geben darf. Da alle Menschen Pflichten gegenüber dem Staate haben, so müssen sie auch im Staate Rechte besitzen, und vor allem das Hauptrecht – an den Parlaments- und Sejmwahlen teilzunehmen.
Dieses Recht gebührt in erster Linie der Arbeiterklasse, die durch ihre Arbeit die ganze Gesellschaft erhält, auf deren Schultern sich die gesamte Staatsordnung stützt. Vom Recht abzustimmen dürfen auch die Frauen nicht ausgeschlossen werden. Die gewaltige Mehrheit der Frauen, die zum Volk gehört, arbeitet ebenso wie die Männer schwer und trägt die Lasten für die Gesellschaft. Die Frauen gebären und erziehen die jungen