Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 2, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2004, S. 432

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Beispiel dieses parlamentarischen Kretinismus, da die Vorgänge in Baden von allen Seiten mit dem Entrüstungsruf begrüßt werden: So etwas wagt ihr uns anzutun, während wir vor den Reichstagswahlen stehen und eine so glänzende Situation haben? Man bedenke! Die von der badischen Landtagsfraktion eingeschlagene Taktik greift an den Lebensnerv, an die Existenzbasis der Sozialdemokratie. Man verallgemeinere diese Taktik auf ganz Deutschland, und die Sozialdemokratie hat einfach aufgehört zu existieren, sie ist zum verächtlichen Spielball im Zank der bürgerlichen Parteien, zum lächerlichen Zerrbild einer sozialistisch-monarchistisch-reformerischen Regierungspartei geworden. Es handelt sich um Sein oder Nichtsein der Sozialdemokratie in der Zukunft – und die ganze Sache wird vor allem als eine Konstruktion für die nächsten Reichstagswahlen behandelt! Als ob uns Hunderte von Mandaten vergüten könnten, wenn uns die Gefahr droht, den Mutterboden der unversöhnlichen Klassenpolitik zu verlieren.

Und ist ferner nicht erst jüngst eine imposante Massenaktion im preußischen Wahlrechtskampf einfach abgebrochen worden[1], damit wir uns ungestört den Vorbereitungen für die Reichstagswahlen über ein Jahr widmen können?[2] In Norddeutschland haben wir den Kultus der Reichstagswahlen, mit dem man das ganze Parteileben im Bann hält; auf dem kleinbürgerlichen Boden des Südens wächst sich dieser Kult des Parlamentarismus zur entsprechend verzerrten Karikatur aus.

Endlich aber müssen wir uns die Hauptfrage vorlegen: Wann kümmert sich die Partei um die Vorgänge, um die Zustände im Süden? Wenn ein weltkundiger Skandal in der Art der Budgetannahme vorliegt. Um das tägliche Treiben der Parteileitung, der Landtagsfraktion, der Presse im Süden kümmert sich die Gesamtpartei nie. Wenn so krasse Verstöße gegen die sozialdemokratische Politik vorliegen wie die Unterlassung jeder Massenagitation zur Bekämpfung der reaktionären Gemeindewahlrechtsreform in Baden[3], wie die Zurückstellung der sozialdemokratischen Forderungen[4] bei der Behandlung des Schulgesetzes im badischen Landtag,

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[1] Im April 1910 war es den sozialreformerischen Kräften in der Partei- und Gewerkschaftsführung gelungen, die Massenbewegung für ein demokratisches Wahlrecht abzubrechen.

[2] Wir teilen diese Auffassung der Genossin Luxemburg nicht und können ihr auch sonst nicht in allem zustimmen, sehen aber jetzt davon ab, hier unsere Ansicht zu entwickeln. Die Red. – [Fußnote im Original]

[3] Gegen eine Reform des Gemeindewahlrechts in Baden 1910, die lediglich so unwesentliche Veränderungen wie die Herabsetzung des Wahlalters von 26 auf 25 Jahre vorsah, am reaktionären Charakter des Wahlrechts aber nichts änderte, hatte die sozialdemokratische Landtagsfraktion nicht protestiert, sondern im Landtag sogar fur die Annahme gestimmt.

[4] Am 4. Mai 1910 war in der zweiten Kammer des badischen Landtags das Gesetz über den Elementarunterricht mit allen gegen die Stimmen des Zentrums angenommen worden. Das neue Schulgesetz sah lediglich geringfügige Beschränkungen des Einflusses des Klerus auf die Schule vor; es erfüllte aber nicht die Forderung nach einer Trennung von Schule und Kirche und verweigerte den Lehrern die Stellung als Staatsbeamte. Siehe dazu Rosa Luxemburg: Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands vom 18. bis 24. September 1910 in Magdeburg. Rede zur Budgetabstimmung. In: GW, Bd. 2, S. 452–454.