allen jenen Schichten des Volkes, die sich nicht klar Rechenschaft über die Vorgänge geben, der Schein erweckt werden, als hätten wir in Gestalt der geheimen Abstimmung der Urwähler einen wesentlichen Fortschritt erzielt. Ich sage, das Werk der Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses ist bei all seinem reaktionären Charakter auch noch scheinheiliger, perfider, verlogener. Nun, das darf uns nicht wundernehmen, denn wir wissen ja, welche Partei des Abgeordnetenhauses bei diesem Werk der Kommission Pate gestanden ist. Es ist ja diejenige Partei, auf deren Banner die Worte prangen: „Wahrheit, Freiheit und Recht!“ Es ist die Partei des Zentrums! (Stürmische Pfuirufe.) Und da das Zentrum seit Jahr und Tag die politischen Geschicke Preußen-Deutschlands in der Hand hält und das Zünglein an der Waage bildet, da diese Partei aber namentlich bis jetzt noch große Scharen von Proletariern am Gängelbande führt, so ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, uns das Treiben des Zentrums in der preußischen Wahlrechtsfrage ganz genau zu merken, um zu jenen irregeleiteten Proletariern zu gehen und ihnen über den Wert und das Wesen der Partei die Augen zu öffnen, von der sie sich bis jetzt nasführen ließen.
Aus dem reichhaltigen Material nur einige wenige Tatsachen. Wie Sie wissen, ist die Bethmann Hollwegsche Vorlage zunächst vor das Plenum des Abgeordnetenhauses gekommen, damit hier in der ersten Lesung die Parteien die Möglichkeit haben, in großen allgemeinen Zügen zu der Vorlage prinzipiell Stellung zu nehmen. Daraufhin erst ist die Vorlage einer Kommission überwiesen worden, die Abänderungen im einzelnen vorgenommen hat. Wie hat sich nun das Zentrum zu der Wahlreformvorlage bei der ersten Lesung prinzipiell gestellt? Wir haben darüber ein einwandfreies Zeugnis in Gestalt der „Stenographischen Berichte über die Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses“. In diesem Bericht lesen wir über die Sitzung vom 11. Februar 1910 folgendes:
„Das Wort hat … der Abgeordnete Herold:
Meine Herren, zunächst will ich unseren prinzipiellen Standpunkt zu der Wahlrechtsfrage überhaupt darlegen. Danach bleibt dieser unverändert, wie wir ihn seit Dezennien vertreten haben, seit dem Antrage des Abgeordneten Windthorst im Jahre 1873; und er ist bei den verschiedensten Gelegenheiten von der Zentrumsfraktion durch ihre Wortführer immer von neuem dargelegt worden … In welcher Richtung sich hier unsere Wünsche bewegen, hat namens unserer Freunde im Reichstage am 7. November v. J. Herr Abgeordneter Graf Hompesch dahin ausgesprochen, daß das, was das Reich auf dem Gebiete des Wahlrechts durch seine Verfassung seinen Bürgern gewährt hat, auf die Dauer auch in den